[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2011_99-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2011_99","über die Europäische Schutzanordnung","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011L0099",6939956,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","In seiner Entschließung vom 10. Juni 2011 über einen Fahrplan zur Stärkung der Rechte und des Schutzes von Opfern, insbesondere in Strafverfahren, hat der Rat erklärt, dass auf Ebene der Union Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Rechte und den Schutz der Opfer von Straftaten zu stärken, und zugleich die Kommission aufgefordert, hierzu geeignete Vorschläge vorzulegen. In diesem Rahmen sollte ein Mechanismus eingeführt werden, der eine gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen betreffend Schutzmaßnahmen für Opfer von Straftaten zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet. Gemäß der genannten Entschließung sollte diese Richtlinie, die die gegenseitige Anerkennung von in Strafsachen getroffenen Schutzmaßnahmen betrifft, durch einen geeigneten Mechanismus für die in Zivilsachen getroffenen Maßnahmen ergänzt werden.","DIR_2011_99 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nIn seiner Entschließung vom 10. Juni 2011 über einen Fahrplan zur Stärkung der Rechte und des Schutzes von Opfern, insbesondere in Strafverfahren, hat der Rat erklärt, dass auf Ebene der Union Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Rechte und den Schutz der Opfer von Straftaten zu stärken, und zugleich die Kommission aufgefordert, hierzu geeignete Vorschläge vorzulegen. In diesem Rahmen sollte ein Mechanismus eingeführt werden, der eine gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen betreffend Schutzmaßnahmen für Opfer von Straftaten zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet. Gemäß der genannten Entschließung sollte diese Richtlinie, die die gegenseitige Anerkennung von in Strafsachen getroffenen Schutzmaßnahmen betrifft, durch einen geeigneten Mechanismus für die in Zivilsachen getroffenen Maßnahmen ergänzt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]