[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2012_13-art-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2012_13","über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012L0013",6940188,"Art. 8","art-8","Überprüfung und Rechtsbehelfe",null,"(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass jegliche Belehrung oder Unterrichtung der Verdächtigen oder beschuldigten Personen, die gemäß den Artikeln 3 bis 6 erfolgt, gemäß dem Verfahren für Aufzeichnungen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats schriftlich festgehalten wird.\n(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verdächtige oder beschuldigte Personen oder ihre Rechtsanwälte das Recht haben, ein etwaiges Versäumnis oder die etwaige Verweigerung einer Belehrung oder Unterrichtung gemäß dieser Richtlinie durch die zuständigen Behörden nach den Verfahren des innerstaatlichen Rechts anzufechten.","DIR_2012_13 - Art. 8 Überprüfung und Rechtsbehelfe\n\n(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass jegliche Belehrung oder Unterrichtung der Verdächtigen oder beschuldigten Personen, die gemäß den Artikeln 3 bis 6 erfolgt, gemäß dem Verfahren für Aufzeichnungen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats schriftlich festgehalten wird.\n(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verdächtige oder beschuldigte Personen oder ihre Rechtsanwälte das Recht haben, ein etwaiges Versäumnis oder die etwaige Verweigerung einer Belehrung oder Unterrichtung gemäß dieser Richtlinie durch die zuständigen Behörden nach den Verfahren des innerstaatlichen Rechts anzufechten.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 7","Recht auf Einsicht in die Verfahrensakte","art-7",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 6","Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf","art-6",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 5","Erklärung der Rechte in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls","art-5",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 9","Schulung","art-9",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 10","Regressionsverbot","art-10",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 11","Umsetzung","art-11",[],false]