[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2012_19-anhang-iii-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":27,"citing_decisions":32,"is_thin":33},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2012_19","über Elektro- und Elektronik-Altgeräte","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012L0019",6940369,"Anhang III","anhang-iii","VON DIESER RICHTLINIE ERFASSTE KATEGORIEN VON ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN","Anhänge","1.\tWärmeüberträger\n\t2.\tBildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm 2 enthalten\n\t3.\tLampen\n\t4.\tGroßgeräte (eine der äußeren Abmessungen beträgt mehr als 50 cm), einschließlich unter anderem Haushaltsgeräte; IT- und Telekommunikationsgeräte; Geräte der Unterhaltungselektronik; Leuchten, Ton- oder Bildwiedergabegeräte, Musikausrüstung; elektrische und elektronische Werkzeuge; Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte; medizinische Geräte; Überwachungs- und Kontrollinstrumente; Ausgabeautomaten; Geräte zur Erzeugung elektrischer Ströme. In diese Kategorie fallen nicht die von den Kategorien 1 bis 3 erfassten Geräte.\n\t5.\tKleingeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm), einschließlich unter anderem Haushaltsgeräte; Geräte der Unterhaltungselektronik; Leuchten; Ton- oder Bildwiedergabegeräte, Musikausrüstung; elektrische und elektronische Werkzeuge; Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte; medizinische Geräte; Überwachungs- und Kontrollinstrumente; Ausgabeautomaten; Geräte zur Erzeugung elektrischer Ströme. In diese Kategorie fallen nicht die von den Kategorien 1 bis 3 und 6 erfassten Geräte.\n\t6.\tKleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm)","DIR_2012_19 - Anhänge - Anhang III VON DIESER RICHTLINIE ERFASSTE KATEGORIEN VON ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN\n\n\t1.\tWärmeüberträger\n\t2.\tBildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm 2 enthalten\n\t3.\tLampen\n\t4.\tGroßgeräte (eine der äußeren Abmessungen beträgt mehr als 50 cm), einschließlich unter anderem Haushaltsgeräte; IT- und Telekommunikationsgeräte; Geräte der Unterhaltungselektronik; Leuchten, Ton- oder Bildwiedergabegeräte, Musikausrüstung; elektrische und elektronische Werkzeuge; Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte; medizinische Geräte; Überwachungs- und Kontrollinstrumente; Ausgabeautomaten; Geräte zur Erzeugung elektrischer Ströme. In diese Kategorie fallen nicht die von den Kategorien 1 bis 3 erfassten Geräte.\n\t5.\tKleingeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm), einschließlich unter anderem Haushaltsgeräte; Geräte der Unterhaltungselektronik; Leuchten; Ton- oder Bildwiedergabegeräte, Musikausrüstung; elektrische und elektronische Werkzeuge; Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte; medizinische Geräte; Überwachungs- und Kontrollinstrumente; Ausgabeautomaten; Geräte zur Erzeugung elektrischer Ströme. In diese Kategorie fallen nicht die von den Kategorien 1 bis 3 und 6 erfassten Geräte.\n\t6.\tKleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm)",{},[23],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Anhang I","Von dieser Richtlinie während der Übergangsfrist gemäss Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a erfasste Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten","anhang-i",[28],{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Anhang VI","MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE VERBRINGUNG","anhang-vi",[],false]