[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2012_19-erwgr-29-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2012_19","über Elektro- und Elektronik-Altgeräte","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012L0019",6940322,"ErwGr. 29","erwgr-29",null,"Erwägungsgründe","Informationen über das Gewicht der Elektro- und Elektronikgeräte, die in der Union in Verkehr gebracht werden, sowie über die Quoten für Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung (einschließlich, so weit wie möglich, Vorbereitung zur Wiederverwendung ganzer Geräte), Verwertung oder Recycling sowie die Exportquoten der im Einklang mit dieser Richtlinie gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind nötig, um festzustellen, ob die Ziele dieser Richtlinie erreicht werden. Für die Berechnung der Sammelquoten sollte eine gemeinsame Methode zur Berechnung des Gewichts der Elektro- und Elektronikgeräte entwickelt werden, um unter anderem festzulegen, ob mit diesem Begriff das tatsächliche Gewicht des gesamten Geräts in der Form, in der es vertrieben wird, gemeint ist, einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien, aber ausschließlich Verpackung, Batterien, Gebrauchsanweisungen und Handbüchern.","DIR_2012_19 - Erwägungsgründe - ErwGr. 29\n\nInformationen über das Gewicht der Elektro- und Elektronikgeräte, die in der Union in Verkehr gebracht werden, sowie über die Quoten für Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung (einschließlich, so weit wie möglich, Vorbereitung zur Wiederverwendung ganzer Geräte), Verwertung oder Recycling sowie die Exportquoten der im Einklang mit dieser Richtlinie gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind nötig, um festzustellen, ob die Ziele dieser Richtlinie erreicht werden. Für die Berechnung der Sammelquoten sollte eine gemeinsame Methode zur Berechnung des Gewichts der Elektro- und Elektronikgeräte entwickelt werden, um unter anderem festzulegen, ob mit diesem Begriff das tatsächliche Gewicht des gesamten Geräts in der Form, in der es vertrieben wird, gemeint ist, einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien, aber ausschließlich Verpackung, Batterien, Gebrauchsanweisungen und Handbüchern.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 26","erwgr-26",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 32","erwgr-32",[],false]