[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2012_19-erwgr-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2012_19","über Elektro- und Elektronik-Altgeräte","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012L0019",6940297,"ErwGr. 4","erwgr-4",null,"Erwägungsgründe","Diese Richtlinie ergänzt das allgemeine Abfallbewirtschaftungsrecht der Union, wie die Richtlinie 2008\u002F98\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle (6). Sie nimmt auf die Begriffsbestimmungen in jener Richtlinie einschließlich der Begriffbestimmungen für Abfall und allgemeine Verfahren der Abfallbewirtschaftung Bezug. Die Bestimmung des Begriffs „Sammlung“ in der Richtlinie 2008\u002F98\u002FEG schließt die vorläufige Sortierung und vorläufige Lagerung von Abfällen zum Zwecke des Transports zu einer Abfallbehandlungsanlage ein. Die Richtlinie 2009\u002F125\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (7) schafft einen Rahmen für die Festlegung der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte und ermöglicht es, solche speziellen Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte, die auch unter die vorliegende Richtlinie fallen können, festzulegen. Die Richtlinie 2009\u002F125\u002FEG und die auf ihrer Grundlage getroffenen Durchführungsmaßnahmen gelten unbeschadet des Abfallbewirtschaftungsrechts der Union. Gemäß der Richtlinie 2002\u002F95\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (8) sind in allen in ihren Geltungsbereich fallenden Elektro- und Elektronikgeräten anstelle der verbotenen Stoffe Ersatzstoffe zu verwenden.","DIR_2012_19 - Erwägungsgründe - ErwGr. 4\n\nDiese Richtlinie ergänzt das allgemeine Abfallbewirtschaftungsrecht der Union, wie die Richtlinie 2008\u002F98\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle (6). Sie nimmt auf die Begriffsbestimmungen in jener Richtlinie einschließlich der Begriffbestimmungen für Abfall und allgemeine Verfahren der Abfallbewirtschaftung Bezug. Die Bestimmung des Begriffs „Sammlung“ in der Richtlinie 2008\u002F98\u002FEG schließt die vorläufige Sortierung und vorläufige Lagerung von Abfällen zum Zwecke des Transports zu einer Abfallbehandlungsanlage ein. Die Richtlinie 2009\u002F125\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (7) schafft einen Rahmen für die Festlegung der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte und ermöglicht es, solche speziellen Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte, die auch unter die vorliegende Richtlinie fallen können, festzulegen. Die Richtlinie 2009\u002F125\u002FEG und die auf ihrer Grundlage getroffenen Durchführungsmaßnahmen gelten unbeschadet des Abfallbewirtschaftungsrechts der Union. Gemäß der Richtlinie 2002\u002F95\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (8) sind in allen in ihren Geltungsbereich fallenden Elektro- und Elektronikgeräten anstelle der verbotenen Stoffe Ersatzstoffe zu verwenden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 1","erwgr-1",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 7","erwgr-7",[],false]