[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2012_28-erwgr-22-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2012_28","über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012L0028",6940437,"ErwGr. 22","erwgr-22",null,"Erwägungsgründe","Vertragliche Vereinbarungen können bei der Förderung der Digitalisierung des europäischen Kulturerbes eine Rolle spielen, denn öffentlich zugängliche Bibliotheken, Bildungseinrichtungen und Museen sowie Archive, im Bereich des Film- oder Tonerbes tätige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sollten im Hinblick auf die im Rahmen dieser Richtlinie zulässigen Arten der Nutzung Vereinbarungen mit kommerziellen Partnern über die Digitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung verwaister Werke schließen dürfen. Diese Vereinbarungen können finanzielle Beiträge solcher Partner beinhalten. Solche Vereinbarungen sollten die Nutzung verwaister Werke durch die Begünstigten dieser Richtlinie nicht beschränken und dem kommerziellen Partner keine Rechte zur Nutzung oder Kontrolle der Nutzung der verwaisten Werke einräumen.","DIR_2012_28 - Erwägungsgründe - ErwGr. 22\n\nVertragliche Vereinbarungen können bei der Förderung der Digitalisierung des europäischen Kulturerbes eine Rolle spielen, denn öffentlich zugängliche Bibliotheken, Bildungseinrichtungen und Museen sowie Archive, im Bereich des Film- oder Tonerbes tätige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sollten im Hinblick auf die im Rahmen dieser Richtlinie zulässigen Arten der Nutzung Vereinbarungen mit kommerziellen Partnern über die Digitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung verwaister Werke schließen dürfen. Diese Vereinbarungen können finanzielle Beiträge solcher Partner beinhalten. Solche Vereinbarungen sollten die Nutzung verwaister Werke durch die Begünstigten dieser Richtlinie nicht beschränken und dem kommerziellen Partner keine Rechte zur Nutzung oder Kontrolle der Nutzung der verwaisten Werke einräumen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 19","erwgr-19",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 25","erwgr-25",[],false]