[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2012_29-art-15-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2012_29","über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001\u002F220\u002FJI","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012L0029",6940540,"Art. 15","art-15","Recht auf Rückgabe von Vermögenswerten","KAPITEL 3 TEILNAHME AM STRAFVERFAHREN","Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die im Rahmen des Strafverfahrens beschlagnahmten Vermögenswerte, die für eine Rückgabe in Frage kommen, den Opfern aufgrund einer entsprechenden Entscheidung einer zuständigen Behörde unverzüglich zurückgegeben werden, es sei denn, die Vermögenswerte werden zum Zwecke des Strafverfahrens benötigt. Die Bedingungen oder Verfahrensvorschriften, nach denen die betreffenden Vermögenswerte den Opfern zurückgegeben werden, richten sich nach dem einzelstaatlichen Recht.","DIR_2012_29 - KAPITEL 3 TEILNAHME AM STRAFVERFAHREN - Art. 15 Recht auf Rückgabe von Vermögenswerten\n\nDie Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die im Rahmen des Strafverfahrens beschlagnahmten Vermögenswerte, die für eine Rückgabe in Frage kommen, den Opfern aufgrund einer entsprechenden Entscheidung einer zuständigen Behörde unverzüglich zurückgegeben werden, es sei denn, die Vermögenswerte werden zum Zwecke des Strafverfahrens benötigt. Die Bedingungen oder Verfahrensvorschriften, nach denen die betreffenden Vermögenswerte den Opfern zurückgegeben werden, richten sich nach dem einzelstaatlichen Recht.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 14","Anspruch auf Kostenerstattung","art-14",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 13","Anspruch auf Prozesskostenhilfe","art-13",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 12","Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Wiedergutmachungsdiensten","art-12",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 16","Recht auf Entscheidung über Entschädigung durch den Straftäter im Rahmen des Strafverfahrens","art-16",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 17","Rechte der Opfer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat","art-17",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 18","Schutzanspruch","art-18",[],false]