[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2012_29-art-18-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2012_29","über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001\u002F220\u002FJI","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012L0029",6940543,"Art. 18","art-18","Schutzanspruch","KAPITEL 4 SCHUTZ DER OPFER UND ANERKENNUNG VON OPFERN MIT BESONDEREN SCHUTZBEDÜRFNISSEN","Unbeschadet der Verteidigungsrechte stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Maßnahmen zum Schutz der Opfer und ihrer Familienangehörigen vor sekundärer und wiederholter Viktimisierung, vor Einschüchterung und vor Vergeltung, insbesondere vor der Gefahr einer emotionalen oder psychologischen Schädigung, und zum Schutz der Würde der Opfer bei der Vernehmung oder bei Zeugenaussagen zur Verfügung stehen. Erforderlichenfalls umfassen die Maßnahmen auch Verfahren, die im einzelstaatlichen Recht im Hinblick auf den physischen Schutz der Opfer und ihrer Familienangehörigen vorgesehen sind.","DIR_2012_29 - KAPITEL 4 SCHUTZ DER OPFER UND ANERKENNUNG VON OPFERN MIT BESONDEREN SCHUTZBEDÜRFNISSEN - Art. 18 Schutzanspruch\n\nUnbeschadet der Verteidigungsrechte stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Maßnahmen zum Schutz der Opfer und ihrer Familienangehörigen vor sekundärer und wiederholter Viktimisierung, vor Einschüchterung und vor Vergeltung, insbesondere vor der Gefahr einer emotionalen oder psychologischen Schädigung, und zum Schutz der Würde der Opfer bei der Vernehmung oder bei Zeugenaussagen zur Verfügung stehen. Erforderlichenfalls umfassen die Maßnahmen auch Verfahren, die im einzelstaatlichen Recht im Hinblick auf den physischen Schutz der Opfer und ihrer Familienangehörigen vorgesehen sind.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 17","Rechte der Opfer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat","art-17",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 16","Recht auf Entscheidung über Entschädigung durch den Straftäter im Rahmen des Strafverfahrens","art-16",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 15","Recht auf Rückgabe von Vermögenswerten","art-15",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 19","Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Straftäter","art-19",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 20","Recht auf Schutz der Opfer während der strafrechtlichen Ermittlungen","art-20",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 21","Recht auf Schutz der Privatsphäre","art-21",[],false]