[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2012_29-art-19-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2012_29","über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001\u002F220\u002FJI","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012L0029",6940544,"Art. 19","art-19","Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Straftäter","KAPITEL 4 SCHUTZ DER OPFER UND ANERKENNUNG VON OPFERN MIT BESONDEREN SCHUTZBEDÜRFNISSEN","(1) Die Mitgliedstaaten schaffen die notwendigen Voraussetzungen dafür, dass in Gebäuden, in denen das Strafverfahren verhandelt wird, das Zusammentreffen der Opfer und erforderlichenfalls ihrer Familienangehörigen mit dem Täter vermieden werden kann, es sei denn, dass das Strafverfahren ein solches Zusammentreffen erfordert.\n(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass neue Gerichtsräumlichkeiten über gesonderte Wartebereiche für Opfer verfügen.","DIR_2012_29 - KAPITEL 4 SCHUTZ DER OPFER UND ANERKENNUNG VON OPFERN MIT BESONDEREN SCHUTZBEDÜRFNISSEN - Art. 19 Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Straftäter\n\n(1) Die Mitgliedstaaten schaffen die notwendigen Voraussetzungen dafür, dass in Gebäuden, in denen das Strafverfahren verhandelt wird, das Zusammentreffen der Opfer und erforderlichenfalls ihrer Familienangehörigen mit dem Täter vermieden werden kann, es sei denn, dass das Strafverfahren ein solches Zusammentreffen erfordert.\n(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass neue Gerichtsräumlichkeiten über gesonderte Wartebereiche für Opfer verfügen.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 18","Schutzanspruch","art-18",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 17","Rechte der Opfer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat","art-17",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 16","Recht auf Entscheidung über Entschädigung durch den Straftäter im Rahmen des Strafverfahrens","art-16",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 20","Recht auf Schutz der Opfer während der strafrechtlichen Ermittlungen","art-20",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 21","Recht auf Schutz der Privatsphäre","art-21",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 22","Individuelle Begutachtung der Opfer zur Ermittlung besonderer Schutzbedürfnisse","art-22",[],false]