[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2012_29-erwgr-34-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2012_29","über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001\u002F220\u002FJI","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012L0029",6940487,"ErwGr. 34","erwgr-34",null,"Erwägungsgründe","Dem Recht kann nur dann Geltung verschafft werden, wenn Opfer die Umstände der Tat genau erklären und eine Aussage machen können, die die zuständigen Behörden verstehen können. Gleichermaßen wichtig ist es zu gewährleisten, dass die Opfer respektvoll behandelt werden und ihre Rechte wahrnehmen können. Daher sollten während der Vernehmung des Opfers und um ihm die aktive Teilnahme am Gerichtsverfahren entsprechend der Stellung des Opfers in der jeweiligen Strafrechtsordnung zu ermöglichen, stets kostenlose Dolmetschdienste zur Verfügung stehen. In anderen Stadien des Strafverfahrens kann der Bedarf einer Dolmetschleistung und Übersetzung von spezifischen Aspekten, der Stellung des Opfers in der jeweiligen Strafrechtsordnung und seiner Verfahrensbeteiligung sowie von besonderen Rechten des Opfers abhängen. Daher muss in diesen Fällen für eine Dolmetschleistung und Übersetzung nur soweit gesorgt werden, wie das Opfer für die Wahrnehmung seiner Rechte darauf angewiesen ist.","DIR_2012_29 - Erwägungsgründe - ErwGr. 34\n\nDem Recht kann nur dann Geltung verschafft werden, wenn Opfer die Umstände der Tat genau erklären und eine Aussage machen können, die die zuständigen Behörden verstehen können. Gleichermaßen wichtig ist es zu gewährleisten, dass die Opfer respektvoll behandelt werden und ihre Rechte wahrnehmen können. Daher sollten während der Vernehmung des Opfers und um ihm die aktive Teilnahme am Gerichtsverfahren entsprechend der Stellung des Opfers in der jeweiligen Strafrechtsordnung zu ermöglichen, stets kostenlose Dolmetschdienste zur Verfügung stehen. In anderen Stadien des Strafverfahrens kann der Bedarf einer Dolmetschleistung und Übersetzung von spezifischen Aspekten, der Stellung des Opfers in der jeweiligen Strafrechtsordnung und seiner Verfahrensbeteiligung sowie von besonderen Rechten des Opfers abhängen. Daher muss in diesen Fällen für eine Dolmetschleistung und Übersetzung nur soweit gesorgt werden, wie das Opfer für die Wahrnehmung seiner Rechte darauf angewiesen ist.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 31","erwgr-31",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 35","erwgr-35",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 36","erwgr-36",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 37","erwgr-37",[],false]