[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2012_34-art-18-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2012_34","zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012L0034",6940665,"Art. 18","art-18","Bedingungen für den Erhalt einer Genehmigung","KAPITEL III GENEHMIGUNGEN FÜR EISENBAHNUNTERNEHMEN","Einem antragstellenden Unternehmen wird auferlegt, dass es jederzeit den Genehmigungsbehörden des betreffenden Mitgliedstaats vor Aufnahme seiner Tätigkeiten nachweisen können muss, dass es jederzeit bestimmten Anforderungen an die Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung sowie die Deckung der Haftpflicht nach den Artikeln 19 bis 22 genügen kann.\nFür diese Zwecke legt jedes antragstellende Unternehmen alle erforderlichen Angaben vor.","DIR_2012_34 - KAPITEL III GENEHMIGUNGEN FÜR EISENBAHNUNTERNEHMEN - ABSCHNITT 2 Bedingungen für den Erhalt einer Genehmigung - Art. 18 Bedingungen für den Erhalt einer Genehmigung\n\nEinem antragstellenden Unternehmen wird auferlegt, dass es jederzeit den Genehmigungsbehörden des betreffenden Mitgliedstaats vor Aufnahme seiner Tätigkeiten nachweisen können muss, dass es jederzeit bestimmten Anforderungen an die Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung sowie die Deckung der Haftpflicht nach den Artikeln 19 bis 22 genügen kann.\nFür diese Zwecke legt jedes antragstellende Unternehmen alle erforderlichen Angaben vor.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"ABSCHNITT 2 Bedingungen für den Erhalt einer Genehmigung",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 17","Allgemeine Anforderungen","art-17",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 16","Genehmigungsbehörde","art-16",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 15","Umfang der Marktüberwachung","art-15",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 19","Anforderungen an die Zuverlässigkeit","art-19",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 20","Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit","art-20",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 21","Anforderungen an die fachliche Eignung","art-21",[],false]