[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2013_29-erwgr-35-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2013_29","zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt (Neufassung)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-24","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013L0029",6941241,"ErwGr. 35","erwgr-35",null,"Erwägungsgründe","Die Erfahrung hat gezeigt, dass die in der Richtlinie 2007\u002F23\u002FEG enthaltenen Kriterien, die von den Konformitätsbewertungsstellen zu erfüllen sind, damit sie der Kommission benannt werden können, nicht dafür ausreichen, unionsweit ein einheitlich hohes Leistungsniveau der benannten Stellen zu gewährleisten. Es ist aber besonders wichtig, dass alle benannten Stellen ihre Aufgaben auf gleichermaßen hohem Niveau und unter fairen Wettbewerbsbedingungen erfüllen. Dies erfordert mithin die Festlegung von verbindlichen Anforderungen für die Konformitätsbewertungsstellen, die eine Benennung für die Erbringung von Konformitätsbewertungsleistungen anstreben.","DIR_2013_29 - Erwägungsgründe - ErwGr. 35\n\nDie Erfahrung hat gezeigt, dass die in der Richtlinie 2007\u002F23\u002FEG enthaltenen Kriterien, die von den Konformitätsbewertungsstellen zu erfüllen sind, damit sie der Kommission benannt werden können, nicht dafür ausreichen, unionsweit ein einheitlich hohes Leistungsniveau der benannten Stellen zu gewährleisten. Es ist aber besonders wichtig, dass alle benannten Stellen ihre Aufgaben auf gleichermaßen hohem Niveau und unter fairen Wettbewerbsbedingungen erfüllen. Dies erfordert mithin die Festlegung von verbindlichen Anforderungen für die Konformitätsbewertungsstellen, die eine Benennung für die Erbringung von Konformitätsbewertungsleistungen anstreben.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 32","erwgr-32",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 36","erwgr-36",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 38","erwgr-38",[],false]