[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2013_30-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2013_30","über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004\u002F35\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-19","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013L0030",6941366,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","Der bestehende divergierende und fragmentierte Rechtsrahmen für die Sicherheit der Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten in der Union und die derzeitige Sicherheitspraxis der Industrie reichen nicht aus, um vollständig sicherstellen zu können, dass das Risiko von Offshore-Unfällen in der gesamten Union verringert werden und eine rasche und hochwirksame Reaktion auf Unfälle in den Offshore-Gewässern der Mitgliedstaaten erfolgt. Die derzeit geltenden Haftungsregelungen ermöglichen es nicht immer, den Verantwortlichen eindeutig zu bestimmen, und dieser ist möglicherweise nicht in der Lage, alle Kosten zu tragen und die von ihm verursachten Schäden zu beheben, oder haftet nicht dafür. Der Verantwortliche sollte vor Beginn der Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten immer eindeutig zu bestimmen sein.","DIR_2013_30 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nDer bestehende divergierende und fragmentierte Rechtsrahmen für die Sicherheit der Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten in der Union und die derzeitige Sicherheitspraxis der Industrie reichen nicht aus, um vollständig sicherstellen zu können, dass das Risiko von Offshore-Unfällen in der gesamten Union verringert werden und eine rasche und hochwirksame Reaktion auf Unfälle in den Offshore-Gewässern der Mitgliedstaaten erfolgt. Die derzeit geltenden Haftungsregelungen ermöglichen es nicht immer, den Verantwortlichen eindeutig zu bestimmen, und dieser ist möglicherweise nicht in der Lage, alle Kosten zu tragen und die von ihm verursachten Schäden zu beheben, oder haftet nicht dafür. Der Verantwortliche sollte vor Beginn der Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten immer eindeutig zu bestimmen sein.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 12","erwgr-12",[],false]