[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2013_39-erwgr-27-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2013_39","zur Änderung der Richtlinien 2000\u002F60\u002FEG und 2008\u002F105\u002FEG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013L0039",6942283,"ErwGr. 27","erwgr-27",null,"Erwägungsgründe","Ein neuer Mechanismus ist notwendig, um die Kommission mit zielgerichteten, hochqualitativen Überwachungsdaten über die Konzentration von Stoffen in der aquatischen Umwelt zu versorgen, wobei der Schwerpunkt auf neu aufkommende Schadstoffe und Stoffe gelegt werden sollte, für die die Qualität der verfügbaren Überwachungsdaten für den Zweck der Risikobewertung unzureichend ist. Der neue Mechanismus sollte das Sammeln dieser Informationen in allen Flusseinzugsgebieten der Union erleichtern und Überwachungsdaten von Programmen gemäß den Artikeln 5 und 8 der Richtlinie 2000\u002F60\u002FEG und aus anderen zuverlässigen Quellen ergänzen. Um die Überwachungskosten auf einem vertretbaren Niveau zu halten, sollte sich der Mechanismus auf eine begrenzte Anzahl an Stoffen, die vorübergehend in eine Beobachtungsliste aufgenommen werden, und eine begrenzte Zahl von Überwachungsstellen konzentrieren; er sollte jedoch repräsentative Daten liefern, die für das Priorisierungsverfahren der Union geeignet sind. Die Liste sollte dynamisch und ihre Gültigkeit sollte zeitlich begrenzt sein, um neue Informationen über die potenziellen Risiken von neu aufkommenden Schadstoffen zu berücksichtigen und um zu verhindern, dass Stoffe länger als notwendig überwacht werden.","DIR_2013_39 - Erwägungsgründe - ErwGr. 27\n\nEin neuer Mechanismus ist notwendig, um die Kommission mit zielgerichteten, hochqualitativen Überwachungsdaten über die Konzentration von Stoffen in der aquatischen Umwelt zu versorgen, wobei der Schwerpunkt auf neu aufkommende Schadstoffe und Stoffe gelegt werden sollte, für die die Qualität der verfügbaren Überwachungsdaten für den Zweck der Risikobewertung unzureichend ist. Der neue Mechanismus sollte das Sammeln dieser Informationen in allen Flusseinzugsgebieten der Union erleichtern und Überwachungsdaten von Programmen gemäß den Artikeln 5 und 8 der Richtlinie 2000\u002F60\u002FEG und aus anderen zuverlässigen Quellen ergänzen. Um die Überwachungskosten auf einem vertretbaren Niveau zu halten, sollte sich der Mechanismus auf eine begrenzte Anzahl an Stoffen, die vorübergehend in eine Beobachtungsliste aufgenommen werden, und eine begrenzte Zahl von Überwachungsstellen konzentrieren; er sollte jedoch repräsentative Daten liefern, die für das Priorisierungsverfahren der Union geeignet sind. Die Liste sollte dynamisch und ihre Gültigkeit sollte zeitlich begrenzt sein, um neue Informationen über die potenziellen Risiken von neu aufkommenden Schadstoffen zu berücksichtigen und um zu verhindern, dass Stoffe länger als notwendig überwacht werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 24","erwgr-24",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 30","erwgr-30",[],false]