[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2013_50-erwgr-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2013_50","zur Änderung der Richtlinie 2004\u002F109\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, der Richtlinie 2003\u002F71\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, sowie der Richtlinie 2007\u002F14\u002FEG der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004\u002F109\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013L0050",6942467,"ErwGr. 8","erwgr-8",null,"Erwägungsgründe","Zum Zweck der Transparenz und des Anlegerschutzes sollten die Mitgliedstaaten verlangen, dass die folgenden Grundsätze auf die Berichterstattung über Zahlungen an staatliche Stellen gemäß Kapitel 10 der Richtlinie 2013\u002F34\u002FEU Anwendung finden: Wesentlichkeit (eine Zahlung ist unabhängig davon, ob sie als Einmalzahlung oder als eine Reihe verbundener Zahlungen geleistet wird, nicht in dem Bericht zu berücksichtigen, wenn sie im Laufe eines Geschäftsjahrs unter 100 000 EUR liegt); auf staatliche Stellen und auf Projekte bezogene Berichterstattung (die Berichterstattung über Zahlungen an staatliche Stellen sollte in Bezug auf staatliche Stellen und in Bezug auf einzelne Projekte erfolgen); Universalität (es sollten keine Ausnahmen gemacht werden — z. B. für in bestimmten Ländern tätige Emittenten —, die eine verzerrende Wirkung haben und es Emittenten ermöglichen, laxe Transparenzanforderungen auszunutzen); Vollständigkeit (über alle relevanten an staatliche Stellen geleisteten Zahlungen sollte gemäß Kapitel 10 der Richtlinie 2013\u002F34\u002FEU und im Einklang mit den betreffenden Erwägungsgründen Bericht erstattet werden).","DIR_2013_50 - Erwägungsgründe - ErwGr. 8\n\nZum Zweck der Transparenz und des Anlegerschutzes sollten die Mitgliedstaaten verlangen, dass die folgenden Grundsätze auf die Berichterstattung über Zahlungen an staatliche Stellen gemäß Kapitel 10 der Richtlinie 2013\u002F34\u002FEU Anwendung finden: Wesentlichkeit (eine Zahlung ist unabhängig davon, ob sie als Einmalzahlung oder als eine Reihe verbundener Zahlungen geleistet wird, nicht in dem Bericht zu berücksichtigen, wenn sie im Laufe eines Geschäftsjahrs unter 100 000 EUR liegt); auf staatliche Stellen und auf Projekte bezogene Berichterstattung (die Berichterstattung über Zahlungen an staatliche Stellen sollte in Bezug auf staatliche Stellen und in Bezug auf einzelne Projekte erfolgen); Universalität (es sollten keine Ausnahmen gemacht werden — z. B. für in bestimmten Ländern tätige Emittenten —, die eine verzerrende Wirkung haben und es Emittenten ermöglichen, laxe Transparenzanforderungen auszunutzen); Vollständigkeit (über alle relevanten an staatliche Stellen geleisteten Zahlungen sollte gemäß Kapitel 10 der Richtlinie 2013\u002F34\u002FEU und im Einklang mit den betreffenden Erwägungsgründen Bericht erstattet werden).",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 5","erwgr-5",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 11","erwgr-11",[],false]