[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2013_53-anhang-iii-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":27,"citing_decisions":40,"is_thin":41},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2013_53","über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94\u002F25\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-19","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013L0053",6942714,"Anhang III","anhang-iii","ERKLÄRUNG DES HERSTELLERS ODER DES EINFÜHRERS DES UNVOLLSTÄNDIGEN WASSERFAHRZEUGS (ARTIKEL 6 ABSATZ 2)","Anhänge","Die Erklärung des Herstellers oder des in der Union ansässigen Einführers gemäß Artikel 6 Absatz 2 muss folgende Angaben enthalten:\na)\tName und Anschrift des Herstellers;\nb)\tName und Anschrift des in der Union ansässigen Bevollmächtigten des Herstellers oder gegebenenfalls der für das Inverkehrbringen verantwortlichen Person;\nc)\tBeschreibung des unvollständigen Wasserfahrzeugs;\nd)\tErklärung darüber, dass das unvollständige Wasserfahrzeug den grundlegenden Anforderungen für die jeweilige Baustufe entspricht; Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der Spezifikationen, für die die Konformität in der jeweiligen Baustufe erklärt wird; außerdem eine Erklärung darüber, dass die Fertigstellung in voller Übereinstimmung mit dieser Richtlinie durch eine andere natürliche oder juristische Person beabsichtigt ist.","DIR_2013_53 - Anhänge - Anhang III ERKLÄRUNG DES HERSTELLERS ODER DES EINFÜHRERS DES UNVOLLSTÄNDIGEN WASSERFAHRZEUGS (ARTIKEL 6 ABSATZ 2)\n\nDie Erklärung des Herstellers oder des in der Union ansässigen Einführers gemäß Artikel 6 Absatz 2 muss folgende Angaben enthalten:\na)\tName und Anschrift des Herstellers;\nb)\tName und Anschrift des in der Union ansässigen Bevollmächtigten des Herstellers oder gegebenenfalls der für das Inverkehrbringen verantwortlichen Person;\nc)\tBeschreibung des unvollständigen Wasserfahrzeugs;\nd)\tErklärung darüber, dass das unvollständige Wasserfahrzeug den grundlegenden Anforderungen für die jeweilige Baustufe entspricht; Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der Spezifikationen, für die die Konformität in der jeweiligen Baustufe erklärt wird; außerdem eine Erklärung darüber, dass die Fertigstellung in voller Übereinstimmung mit dieser Richtlinie durch eine andere natürliche oder juristische Person beabsichtigt ist.",{},[23],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Anhang II","BAUTEILE FÜR WASSERFAHRZEUGE","anhang-ii",[28,32,36],{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Anhang IV","EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG Nr. xxxxx (1)","anhang-iv",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Anhang VII","PRÜFUNG DER PRODUKTION AUF ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN ABGAS- UND LÄRMVORSCHRIFTEN","anhang-vii",{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Anhang VIII","ERGÄNZENDES VERFAHREN BEI ANWENDUNG VON MODUL C (KONFORMITÄT MIT DER BAUART AUF DER GRUNDLAGE EINER INTERNEN FERTIGUNGSKONTROLLE)","anhang-viii",[],false]