[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2013_55-art-20-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2013_55","zur Änderung der Richtlinie 2005\u002F36\u002FEG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024\u002F2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-24","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013L0055",6942827,"Art. 20","art-20","Anpassung der Verzeichnisse der Tätigkeiten in Anhang IV",null,"Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte nach Artikel 57c zur Anpassung der Verzeichnisse der Tätigkeiten in Anhang IV zu erlassen, für die die Berufserfahrung nach Artikel 16 anerkannt wird, um die in Anhang IV aufgeführten Tätigkeiten zu aktualisieren oder klarzustellen, insbesondere, um den Umfang zu präzisieren und die jüngsten Entwicklungen im Bereich der tätigkeitsbezogenen Nomenklaturen zu berücksichtigen, vorausgesetzt, dass dadurch nicht der Umfang der Tätigkeiten eingeschränkt wird, auf die sich die einzelnen Kategorien beziehen, und dass es keine Übertragung von Tätigkeiten zwischen den bestehenden Verzeichnissen I, II und III in Anhang IV gibt.“","DIR_2013_55 - Art. 20 Anpassung der Verzeichnisse der Tätigkeiten in Anhang IV\n\nDie Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte nach Artikel 57c zur Anpassung der Verzeichnisse der Tätigkeiten in Anhang IV zu erlassen, für die die Berufserfahrung nach Artikel 16 anerkannt wird, um die in Anhang IV aufgeführten Tätigkeiten zu aktualisieren oder klarzustellen, insbesondere, um den Umfang zu präzisieren und die jüngsten Entwicklungen im Bereich der tätigkeitsbezogenen Nomenklaturen zu berücksichtigen, vorausgesetzt, dass dadurch nicht der Umfang der Tätigkeiten eingeschränkt wird, auf die sich die einzelnen Kategorien beziehen, und dass es keine Übertragung von Tätigkeiten zwischen den bestehenden Verzeichnissen I, II und III in Anhang IV gibt.“",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 13","Anerkennungsbedingungen","art-13",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 4f","Partieller Zugang","art-4f",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 4e","Datenverarbeitung und Zugang zu Daten bezüglich des Europäischen Berufsausweises","art-4e",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 21a","Meldeverfahren","art-21a",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 46","Ausbildung von Architekten","art-46",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 47","Ausnahmen von den Bedingungen für die Ausbildung des Architekten","art-47",[],false]