[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2013_58-erwgr-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2013_58","zur Änderung der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und des Zeitpunktes ihrer Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien (Solvabilität I)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013L0058",6942851,"ErwGr. 4","erwgr-4",null,"Erwägungsgründe","Am 19. Januar 2011 hat die Kommission einen Vorschlag („Omnibus-II-Vorschlag“) zur Änderung, unter anderem, der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG angenommen, um der neuen Aufsichtsarchitektur für den Versicherungssektor, insbesondere der Einrichtung der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) (EIOPA) Rechnung zu tragen. Der Omnibus-II-Vorschlag enthält auch Bestimmungen zur Verschiebung des Zeitpunkts für die Umsetzung und des Zeitpunkts der Anwendung der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG sowie für den Zeitpunkt der Aufhebung von Solvabilität I und dient dazu, die Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union anzupassen und zu diesem Zweck die Ermächtigung der Kommission zum Erlass von Durchführungsmaßnahmen in die Ermächtigung der Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten zu ändern.","DIR_2013_58 - Erwägungsgründe - ErwGr. 4\n\nAm 19. Januar 2011 hat die Kommission einen Vorschlag („Omnibus-II-Vorschlag“) zur Änderung, unter anderem, der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG angenommen, um der neuen Aufsichtsarchitektur für den Versicherungssektor, insbesondere der Einrichtung der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) (EIOPA) Rechnung zu tragen. Der Omnibus-II-Vorschlag enthält auch Bestimmungen zur Verschiebung des Zeitpunkts für die Umsetzung und des Zeitpunkts der Anwendung der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG sowie für den Zeitpunkt der Aufhebung von Solvabilität I und dient dazu, die Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union anzupassen und zu diesem Zweck die Ermächtigung der Kommission zum Erlass von Durchführungsmaßnahmen in die Ermächtigung der Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten zu ändern.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 1","erwgr-1",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 7","erwgr-7",[],false]