[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2013_58-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2013_58","zur Änderung der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und des Zeitpunktes ihrer Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien (Solvabilität I)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013L0058",6942852,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Angesichts der Komplexität des Omnibus-II-Vorschlags besteht die Gefahr, dass dieser nicht vor dem in der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG festgelegten Zeitpunkt für die Umsetzung sowie dem Zeitpunkt der Anwendung in Kraft getreten sein wird. Ein Festhalten an diesen Zeitpunkten würde bedeuten, dass die Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG vor dem Inkrafttreten der im Omnibus-II-Vorschlag vorgesehenen Übergangsregeln und einschlägigen Anpassungen, einschließlich einer weiteren Klärung der Ermächtigung zum Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten umzusetzen wäre.","DIR_2013_58 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nAngesichts der Komplexität des Omnibus-II-Vorschlags besteht die Gefahr, dass dieser nicht vor dem in der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG festgelegten Zeitpunkt für die Umsetzung sowie dem Zeitpunkt der Anwendung in Kraft getreten sein wird. Ein Festhalten an diesen Zeitpunkten würde bedeuten, dass die Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG vor dem Inkrafttreten der im Omnibus-II-Vorschlag vorgesehenen Übergangsregeln und einschlägigen Anpassungen, einschließlich einer weiteren Klärung der Ermächtigung zum Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten umzusetzen wäre.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]