[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2013_59-anhang-v-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2013_59","zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89\u002F618\u002FEuratom, 90\u002F641\u002FEuratom, 96\u002F29\u002FEuratom, 97\u002F43\u002FEuratom und 2003\u002F122\u002FEuratom","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013L0059",6943034,"Anhang V","anhang-v","Als Anhaltspunkt dienende Liste der Tätigkeiten, die mit einer Exposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung verbunden sind, nach Artikel 22","Anhänge","Tätigkeiten, bei denen medizinisch-radiologische Ausrüstung zum Einsatz kommt:\n1.\tradiologische Untersuchung des Gesundheitszustands für Einstellungszwecke,\n2.\tradiologische Untersuchung des Gesundheitszustands im Zusammenhang mit der Einwanderung,\n3.\tradiologische Untersuchung des Gesundheitszustands für Versicherungszwecke,\n4.\tradiologische Untersuchung der körperlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf eine sportliche, tänzerische oder ähnliche Karriere,\n5.\tradiologische Altersbestimmung,\n6.\tEinsatz ionisierender Strahlung zur Abbildung von im menschlichen Körper verborgenen Gegenständen.\nTätigkeiten, bei denen medizinisch-radiologische Ausrüstung nicht zum Einsatz kommt:\n1.\tEinsatz ionisierender Strahlung zum Nachweis von am menschlichen Körper getragenen oder befestigten verborgenen Gegenständen,\n2.\tEinsatz ionisierender Strahlung bei der Frachtkontrolle zur Ermittlung verborgener Personen,\n3.\tTätigkeiten mit Einsatz ionisierender Strahlung zu rechtlichen Zwecken oder aus Sicherheitsgründen.","DIR_2013_59 - Anhänge - Anhang V Als Anhaltspunkt dienende Liste der Tätigkeiten, die mit einer Exposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung verbunden sind, nach Artikel 22\n\nTätigkeiten, bei denen medizinisch-radiologische Ausrüstung zum Einsatz kommt:\n1.\tradiologische Untersuchung des Gesundheitszustands für Einstellungszwecke,\n2.\tradiologische Untersuchung des Gesundheitszustands im Zusammenhang mit der Einwanderung,\n3.\tradiologische Untersuchung des Gesundheitszustands für Versicherungszwecke,\n4.\tradiologische Untersuchung der körperlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf eine sportliche, tänzerische oder ähnliche Karriere,\n5.\tradiologische Altersbestimmung,\n6.\tEinsatz ionisierender Strahlung zur Abbildung von im menschlichen Körper verborgenen Gegenständen.\nTätigkeiten, bei denen medizinisch-radiologische Ausrüstung nicht zum Einsatz kommt:\n1.\tEinsatz ionisierender Strahlung zum Nachweis von am menschlichen Körper getragenen oder befestigten verborgenen Gegenständen,\n2.\tEinsatz ionisierender Strahlung bei der Frachtkontrolle zur Ermittlung verborgener Personen,\n3.\tTätigkeiten mit Einsatz ionisierender Strahlung zu rechtlichen Zwecken oder aus Sicherheitsgründen.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Anhang IV","Rechtfertigung von neuen Kategorien oder Arten von Tätigkeiten, die Verbraucherprodukte betreffen, nach Artikel 20","anhang-iv",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Anhang III","Aktivitätswerte zur Definition hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen nach Artikel 4 Nummer 43","anhang-iii",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Anhang I","Referenzwerte für die Exposition der Bevölkerung nach den Artikeln 7 und 101","anhang-i",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Anhang VI","Liste der Industriezweige, in denen natürlich vorkommende radioaktive Materialien eingesetzt werden, nach Artikel 23","anhang-vi",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Anhang VIII","Definition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baustoffen emittierte Gammastrahlung nach Artikel 75","anhang-viii",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Anhang IX","Als Anhaltspunkt dienende Liste der Informationen für Genehmigungsanträge nach Artikel 28","anhang-ix",[],false]