[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2013_59-art-88-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2013_59","zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89\u002F618\u002FEuratom, 90\u002F641\u002FEuratom, 96\u002F29\u002FEuratom, 97\u002F43\u002FEuratom und 2003\u002F122\u002FEuratom","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013L0059",6943007,"Art. 88","art-88","Besondere Anforderungen an die Genehmigung für den Umgang mit hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquellen","KAPITEL IX ALLGEMEINE ZUSTÄNDIGKEITEN DER MITGLIEDSTAATEN UND DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN SOWIE WEITERE ANFORDERUNGEN AN DIE REGULATORISCHE KONTROLLE","Neben der Einhaltung der in Kapitel V aufgeführten allgemeinen Vorschriften für die Genehmigungserteilung sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass in der Genehmigung für eine Tätigkeit, die mit einer hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquelle verbunden ist, Folgendes, aber nicht unbedingt ausschließlich Folgendes, geregelt wird:\na) Verantwortlichkeiten;\nb) Mindestqualifikation des Personals, einschließlich Unterweisung und Fortbildung;\nc) Mindestanforderungen an die Strahlenquelle, an das Behältnis für die Strahlenquelle und an die Leistung der Schutzausrüstung;\nd) Anforderungen an Notfallverfahren und Kommunikationsverbindungen;\ne) einzuhaltende Arbeitsverfahren;\nf) Wartung der Ausrüstung, der Strahlenquellen und der Behältnisse;\ng) sachgemäßer Umgang mit ausgedienten Strahlenquellen, gegebenenfalls einschließlich Vereinbarungen über die Weitergabe der ausgedienten Strahlenquellen an den Hersteller, den Lieferanten oder ein anderes zugelassenes Unternehmen oder die Abgabe an ein End- oder Zwischenlager.","DIR_2013_59 - KAPITEL IX ALLGEMEINE ZUSTÄNDIGKEITEN DER MITGLIEDSTAATEN UND DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN SOWIE WEITERE ANFORDERUNGEN AN DIE REGULATORISCHE KONTROLLE - ABSCHNITT 2 Kontrolle radioaktiver strahlenquellen - Art. 88 Besondere Anforderungen an die Genehmigung für den Umgang mit hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquellen\n\nNeben der Einhaltung der in Kapitel V aufgeführten allgemeinen Vorschriften für die Genehmigungserteilung sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass in der Genehmigung für eine Tätigkeit, die mit einer hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquelle verbunden ist, Folgendes, aber nicht unbedingt ausschließlich Folgendes, geregelt wird:\na) Verantwortlichkeiten;\nb) Mindestqualifikation des Personals, einschließlich Unterweisung und Fortbildung;\nc) Mindestanforderungen an die Strahlenquelle, an das Behältnis für die Strahlenquelle und an die Leistung der Schutzausrüstung;\nd) Anforderungen an Notfallverfahren und Kommunikationsverbindungen;\ne) einzuhaltende Arbeitsverfahren;\nf) Wartung der Ausrüstung, der Strahlenquellen und der Behältnisse;\ng) sachgemäßer Umgang mit ausgedienten Strahlenquellen, gegebenenfalls einschließlich Vereinbarungen über die Weitergabe der ausgedienten Strahlenquellen an den Hersteller, den Lieferanten oder ein anderes zugelassenes Unternehmen oder die Abgabe an ein End- oder Zwischenlager.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"ABSCHNITT 2 Kontrolle radioaktiver strahlenquellen",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 87","Anforderungen an die Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen","art-87",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 86","Allgemeine Anforderungen an umschlossene Strahlenquellen","art-86",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 85","Allgemeine Anforderungen an offene Strahlenquellen","art-85",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 89","Aufzeichnungen des Unternehmens","art-89",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 90","Aufzeichnungen der zuständigen Behörde","art-90",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 91","Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen","art-91",[],false]