[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_104-erwgr-32-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_104","über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-14","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0104",6943175,"ErwGr. 32","erwgr-32",null,"Erwägungsgründe","Die Verwendung von Beweismitteln, die durch Einsicht in die Akten einer Wettbewerbsbehörde erlangt wurden, darf jedoch die wirksame Durchsetzung des Wettbewerbsrechts durch die Wettbewerbsbehörden nicht übermäßig beeinträchtigen. Um sicherzustellen, dass die Beschränkungen der Offenlegung nach dieser Richtlinie nicht unterwandert werden, sollte die Verwendung der in den Erwägungsgründen 24 und 25 genannten Beweismittel, welche ausschließlich durch die Einsicht in die Akten einer Wettbewerbsbehörde erlangt wurden, unter den gleichen Umständen beschränkt werden. Diese Beschränkungen sollten in Verfahren über Schadensersatzklagen entweder zu einer Unzulässigkeit des Beweismittels führen oder aber nach dem anwendbaren nationalem Recht so geschützt werden, dass gewährleistet werden kann, dass die Beschränkungen der Offenlegung derartiger Beweismittel ihre volle Wirkung entfalten. Zudem sollten Beweismittel, die bei einer Wettbewerbsbehörde erlangt wurden, kein Gegenstand des Handels werden. Die Möglichkeit, Beweismittel zu verwenden, die allein durch Einsicht in die Akten einer Wettbewerbsbehörde erlangt wurden, sollte daher auf die natürliche oder juristische Person, der ursprünglich Zugang gewährt wurde, und ihre Rechtsnachfolger beschränkt werden. Diese Beschränkung des Handelns mit Beweismitteln hindert ein nationales Gericht jedoch nicht daran, unter den in dieser Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen die Offenlegung dieser Beweismittel anzuordnen.","DIR_2014_104 - Erwägungsgründe - ErwGr. 32\n\nDie Verwendung von Beweismitteln, die durch Einsicht in die Akten einer Wettbewerbsbehörde erlangt wurden, darf jedoch die wirksame Durchsetzung des Wettbewerbsrechts durch die Wettbewerbsbehörden nicht übermäßig beeinträchtigen. Um sicherzustellen, dass die Beschränkungen der Offenlegung nach dieser Richtlinie nicht unterwandert werden, sollte die Verwendung der in den Erwägungsgründen 24 und 25 genannten Beweismittel, welche ausschließlich durch die Einsicht in die Akten einer Wettbewerbsbehörde erlangt wurden, unter den gleichen Umständen beschränkt werden. Diese Beschränkungen sollten in Verfahren über Schadensersatzklagen entweder zu einer Unzulässigkeit des Beweismittels führen oder aber nach dem anwendbaren nationalem Recht so geschützt werden, dass gewährleistet werden kann, dass die Beschränkungen der Offenlegung derartiger Beweismittel ihre volle Wirkung entfalten. Zudem sollten Beweismittel, die bei einer Wettbewerbsbehörde erlangt wurden, kein Gegenstand des Handels werden. Die Möglichkeit, Beweismittel zu verwenden, die allein durch Einsicht in die Akten einer Wettbewerbsbehörde erlangt wurden, sollte daher auf die natürliche oder juristische Person, der ursprünglich Zugang gewährt wurde, und ihre Rechtsnachfolger beschränkt werden. Diese Beschränkung des Handelns mit Beweismitteln hindert ein nationales Gericht jedoch nicht daran, unter den in dieser Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen die Offenlegung dieser Beweismittel anzuordnen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 29","erwgr-29",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 35","erwgr-35",[],false]