[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_17-erwgr-23-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_17","über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008\u002F48\u002FEG und 2013\u002F36\u002FEU und der Verordnung (EU) Nr. 1093\u002F2010","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-24","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0017",6943466,"ErwGr. 23","erwgr-23",null,"Erwägungsgründe","Eine Regulierung ist in einigen zusätzlichen Bereichen erforderlich, um dem besonderen Charakter von Wohnimmobilienkrediten Rechnung zu tragen. Angesichts der Bedeutung dieses Geschäfts ist es erforderlich, den Verbrauchern ausreichend Zeit von mindestens sieben Tagen einzuräumen, damit sie die Auswirkungen prüfen können. Die Mitgliedstaaten sollten die Flexibilität haben, diesen ausreichenden Zeitraum entweder in Form einer Bedenkzeit vor Abschluss des Kreditvertrags oder einer Widerrufsfrist nach Abschluss des Kreditvertrags bzw. einer Kombination dieser beiden Formen festzulegen. Die Mitgliedstaaten sollten ferner die Flexibilität haben, eine verbindliche Bedenkzeit von bis zu zehn Tagen für Verbraucher einzuführen, aber in anderen Fällen Verbrauchern, die dies wünschen, die Möglichkeit einzuräumen, während der Bedenkzeit mit der Transaktion fortzufahren; und im Interesse der Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen sollten die Mitgliedstaaten vorsehen können, dass die Bedenkzeit oder das Recht auf Widerruf in Fällen endet, in denen der Verbraucher Schritte unternimmt, die gemäß nationalem Recht die Begründung oder Übertragung eines Rechts an einer Immobilie im Zusammenhang mit oder unter Verwendung von Finanzmitteln, die er im Rahmen des Kreditvertrags erhalten hat, zur Folge haben, oder in denen er gegebenenfalls die Finanzmittel an eine dritte Partei überträgt.","DIR_2014_17 - Erwägungsgründe - ErwGr. 23\n\nEine Regulierung ist in einigen zusätzlichen Bereichen erforderlich, um dem besonderen Charakter von Wohnimmobilienkrediten Rechnung zu tragen. Angesichts der Bedeutung dieses Geschäfts ist es erforderlich, den Verbrauchern ausreichend Zeit von mindestens sieben Tagen einzuräumen, damit sie die Auswirkungen prüfen können. Die Mitgliedstaaten sollten die Flexibilität haben, diesen ausreichenden Zeitraum entweder in Form einer Bedenkzeit vor Abschluss des Kreditvertrags oder einer Widerrufsfrist nach Abschluss des Kreditvertrags bzw. einer Kombination dieser beiden Formen festzulegen. Die Mitgliedstaaten sollten ferner die Flexibilität haben, eine verbindliche Bedenkzeit von bis zu zehn Tagen für Verbraucher einzuführen, aber in anderen Fällen Verbrauchern, die dies wünschen, die Möglichkeit einzuräumen, während der Bedenkzeit mit der Transaktion fortzufahren; und im Interesse der Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen sollten die Mitgliedstaaten vorsehen können, dass die Bedenkzeit oder das Recht auf Widerruf in Fällen endet, in denen der Verbraucher Schritte unternimmt, die gemäß nationalem Recht die Begründung oder Übertragung eines Rechts an einer Immobilie im Zusammenhang mit oder unter Verwendung von Finanzmitteln, die er im Rahmen des Kreditvertrags erhalten hat, zur Folge haben, oder in denen er gegebenenfalls die Finanzmittel an eine dritte Partei überträgt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 20","erwgr-20",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 26","erwgr-26",[],false]