[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_17-erwgr-52-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_17","über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008\u002F48\u002FEG und 2013\u002F36\u002FEU und der Verordnung (EU) Nr. 1093\u002F2010","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-24","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0017",6943495,"ErwGr. 52","erwgr-52",null,"Erwägungsgründe","Um auch in weiterer Hinsicht ein hohes Maß an Vergleichbarkeit des effektiven Jahreszinses bei Angeboten von verschiedenen Kreditgebern zu gewährleisten, sollten die Zeiträume zwischen den in der Berechnung verwendeten Zeitpunkten nicht in Tagen ausgedrückt werden, wenn sie als ganze Zahl von Jahren, Monaten oder Wochen ausgedrückt werden können. Dabei gilt implizit: Wenn in der Formel für den effektiven Jahreszins bestimmte Zeiträume verwendet werden, sollten diese Zeiträume zur Bestimmung der in der Formel verwendeten Beträge von Zinsen und anderen Kosten herangezogen werden. Aus diesem Grund sollten die Kreditgeber die in Anhang I beschriebene Methode zur Messung der Zeiträume verwenden, um das Zahlenmaterial für die Begleichung von Kosten zu erhalten. Dies gilt jedoch nur für die Berechnung des effektiven Jahreszinses und hat keinen Einfluss auf die tatsächlich vom Kreditgeber im Rahmen des Kreditvertrags in Rechnung gestellten Beträge. Weichen diese Zahlen voneinander ab, so kann es erforderlich sein, dem Verbraucher entsprechende Erläuterungen zu erteilen, um eine Irreführung des Verbrauchers zu vermeiden. Dies bedeutet, dass der effektive Jahreszins identisch mit dem effektiven Sollzinssatz des Kredits ist, wenn keine Zahlungen für Kosten, die keine Zinsen sind, anfallen und eine identische Berechnungsmethode verwendet wird.","DIR_2014_17 - Erwägungsgründe - ErwGr. 52\n\nUm auch in weiterer Hinsicht ein hohes Maß an Vergleichbarkeit des effektiven Jahreszinses bei Angeboten von verschiedenen Kreditgebern zu gewährleisten, sollten die Zeiträume zwischen den in der Berechnung verwendeten Zeitpunkten nicht in Tagen ausgedrückt werden, wenn sie als ganze Zahl von Jahren, Monaten oder Wochen ausgedrückt werden können. Dabei gilt implizit: Wenn in der Formel für den effektiven Jahreszins bestimmte Zeiträume verwendet werden, sollten diese Zeiträume zur Bestimmung der in der Formel verwendeten Beträge von Zinsen und anderen Kosten herangezogen werden. Aus diesem Grund sollten die Kreditgeber die in Anhang I beschriebene Methode zur Messung der Zeiträume verwenden, um das Zahlenmaterial für die Begleichung von Kosten zu erhalten. Dies gilt jedoch nur für die Berechnung des effektiven Jahreszinses und hat keinen Einfluss auf die tatsächlich vom Kreditgeber im Rahmen des Kreditvertrags in Rechnung gestellten Beträge. Weichen diese Zahlen voneinander ab, so kann es erforderlich sein, dem Verbraucher entsprechende Erläuterungen zu erteilen, um eine Irreführung des Verbrauchers zu vermeiden. Dies bedeutet, dass der effektive Jahreszins identisch mit dem effektiven Sollzinssatz des Kredits ist, wenn keine Zahlungen für Kosten, die keine Zinsen sind, anfallen und eine identische Berechnungsmethode verwendet wird.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 51","erwgr-51",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 50","erwgr-50",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 49","erwgr-49",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 53","erwgr-53",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 54","erwgr-54",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 55","erwgr-55",[],false]