[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_17-erwgr-74-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_17","über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008\u002F48\u002FEG und 2013\u002F36\u002FEU und der Verordnung (EU) Nr. 1093\u002F2010","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-24","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0017",6943517,"ErwGr. 74","erwgr-74",null,"Erwägungsgründe","Die Mitgliedstaaten sollten bestimmen können, dass Personen, die nur gelegentlich Kreditvermittlungstätigkeiten im Zuge ihrer Berufstätigkeit ausüben, wie Rechtsanwälte oder Notare, nicht dem in dieser Richtlinie festgelegten Zulassungsverfahren unterliegen, sofern ihre berufliche Tätigkeit reguliert ist und die einschlägigen Vorschriften nicht die gelegentliche Ausübung von Kreditvermittlungstätigkeiten untersagen. Diese Ausnahme von dem in dieser Richtlinie dargelegten Zulassungsverfahren sollte jedoch bedeuten, dass diese Personen nicht von der in dieser Richtlinie vorgesehenen Pass-Regelung profitieren können Personen, die im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit lediglich gelegentlich einen Verbraucher mit einem Kreditgeber bzw. Kreditvermittler in Kontakt bringen oder sie an diese verweisen, z. B. indem sie den Verbraucher auf die Existenz eines bestimmten Kreditgebers bzw. Kreditvermittlers oder eine von diesem Kreditgeber bzw. Kreditvermittler angebotene Art von Produkt aufmerksam machen — ohne weitere Werbung und ohne Teilnahme an der Vorstellung, dem Angebot, den Vorbereitungsarbeiten oder dem Abschluss des Kreditvertrags — sollten nicht als Kreditvermittler im Sinne dieser Richtlinie betrachtet werden. Noch sollten Kreditnehmer, die lediglich einen Kreditvertrag im Rahmen eines Abtretungsprozesses an einen Verbraucher übertragen, ohne dabei irgendeine andere Kreditvermittlungstätigkeit auszuüben, als Kreditvermittler im Sinne dieser Richtlinie betrachtet werden.","DIR_2014_17 - Erwägungsgründe - ErwGr. 74\n\nDie Mitgliedstaaten sollten bestimmen können, dass Personen, die nur gelegentlich Kreditvermittlungstätigkeiten im Zuge ihrer Berufstätigkeit ausüben, wie Rechtsanwälte oder Notare, nicht dem in dieser Richtlinie festgelegten Zulassungsverfahren unterliegen, sofern ihre berufliche Tätigkeit reguliert ist und die einschlägigen Vorschriften nicht die gelegentliche Ausübung von Kreditvermittlungstätigkeiten untersagen. Diese Ausnahme von dem in dieser Richtlinie dargelegten Zulassungsverfahren sollte jedoch bedeuten, dass diese Personen nicht von der in dieser Richtlinie vorgesehenen Pass-Regelung profitieren können Personen, die im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit lediglich gelegentlich einen Verbraucher mit einem Kreditgeber bzw. Kreditvermittler in Kontakt bringen oder sie an diese verweisen, z. B. indem sie den Verbraucher auf die Existenz eines bestimmten Kreditgebers bzw. Kreditvermittlers oder eine von diesem Kreditgeber bzw. Kreditvermittler angebotene Art von Produkt aufmerksam machen — ohne weitere Werbung und ohne Teilnahme an der Vorstellung, dem Angebot, den Vorbereitungsarbeiten oder dem Abschluss des Kreditvertrags — sollten nicht als Kreditvermittler im Sinne dieser Richtlinie betrachtet werden. Noch sollten Kreditnehmer, die lediglich einen Kreditvertrag im Rahmen eines Abtretungsprozesses an einen Verbraucher übertragen, ohne dabei irgendeine andere Kreditvermittlungstätigkeit auszuüben, als Kreditvermittler im Sinne dieser Richtlinie betrachtet werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 73","erwgr-73",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 72","erwgr-72",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 71","erwgr-71",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 75","erwgr-75",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 76","erwgr-76",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 77","erwgr-77",[],false]