[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_23-erwgr-29-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_23","über die Konzessionsvergabe","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-24","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0023",6943642,"ErwGr. 29","erwgr-29",null,"Erwägungsgründe","Im Falle gemischter Verträge sollten die anwendbaren Vorschriften im Hinblick auf den Hauptgegenstand des Vertrags festgelegt werden, wenn die einzelnen Teile, aus denen sich ein Vertrag zusammensetzt, objektiv nicht voneinander zu trennen sind. Es sollte daher klargestellt werden, wie öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber festzustellen haben, ob eine Trennung der einzelnen Teile möglich ist. Eine solche Präzisierung sollte sich auf die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union stützen. Die Festlegung sollte auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung erfolgen, bei der es allerdings nicht ausreichen sollte, dass die Absicht des öffentlichen Auftraggebers oder eines Auftraggebers, die einzelnen Teile eines gemischten Vertrags als untrennbar zu betrachten, zum Ausdruck gebracht oder vermutet wird; diese Absicht muss sich vielmehr auf objektive Gesichtspunkte stützen, die sie rechtfertigen und die Notwendigkeit begründen können, einen einzigen Vertrag zu schließen. Eine solche begründete Notwendigkeit, einen einzigen Vertrag zu schließen, könnte beispielsweise im Falle der Errichtung eines einzigen Gebäudes gegeben sein, von dem ein Gebäudeteil direkt vom öffentlichen Auftraggeber genutzt werden soll und ein anderer Gebäudeteil auf Basis einer Konzession bewirtschaftet wird, zum Beispiel als öffentliches Parkhaus. Es sollte klargestellt werden, dass die Notwendigkeit, einen einzigen Vertrag zu schließen, aus Gründen sowohl technischer als auch wirtschaftlicher Art gegeben sein kann.","DIR_2014_23 - Erwägungsgründe - ErwGr. 29\n\nIm Falle gemischter Verträge sollten die anwendbaren Vorschriften im Hinblick auf den Hauptgegenstand des Vertrags festgelegt werden, wenn die einzelnen Teile, aus denen sich ein Vertrag zusammensetzt, objektiv nicht voneinander zu trennen sind. Es sollte daher klargestellt werden, wie öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber festzustellen haben, ob eine Trennung der einzelnen Teile möglich ist. Eine solche Präzisierung sollte sich auf die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union stützen. Die Festlegung sollte auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung erfolgen, bei der es allerdings nicht ausreichen sollte, dass die Absicht des öffentlichen Auftraggebers oder eines Auftraggebers, die einzelnen Teile eines gemischten Vertrags als untrennbar zu betrachten, zum Ausdruck gebracht oder vermutet wird; diese Absicht muss sich vielmehr auf objektive Gesichtspunkte stützen, die sie rechtfertigen und die Notwendigkeit begründen können, einen einzigen Vertrag zu schließen. Eine solche begründete Notwendigkeit, einen einzigen Vertrag zu schließen, könnte beispielsweise im Falle der Errichtung eines einzigen Gebäudes gegeben sein, von dem ein Gebäudeteil direkt vom öffentlichen Auftraggeber genutzt werden soll und ein anderer Gebäudeteil auf Basis einer Konzession bewirtschaftet wird, zum Beispiel als öffentliches Parkhaus. Es sollte klargestellt werden, dass die Notwendigkeit, einen einzigen Vertrag zu schließen, aus Gründen sowohl technischer als auch wirtschaftlicher Art gegeben sein kann.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 26","erwgr-26",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 32","erwgr-32",[],false]