[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_23-erwgr-66-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_23","über die Konzessionsvergabe","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-24","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0023",6943679,"ErwGr. 66","erwgr-66",null,"Erwägungsgründe","Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der am Prozess der Ausführung der Konzession beteiligten Arbeitskräfte, zur Förderung der sozialen Integration von benachteiligten Personen oder Angehörigen sozial schwacher Gruppen unter den für die Ausführung der Konzession eingesetzten Personen oder zur Schulung im Hinblick auf die für die betreffende Konzession benötigten Fähigkeiten können ebenfalls Gegenstand von Zuschlagskriterien oder von Bedingungen für die Konzessionsausführung sein, sofern sie mit den im Rahmen der Konzession zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen im Zusammenhang stehen. Derartige Kriterien oder Bedingungen könnten sich unter anderem auf die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder die Umsetzung von Ausbildungsmaßnahmen für Arbeitslose oder Jugendliche im Zuge der Ausführung der zu vergebenden Konzession beziehen. In technischen Spezifikationen können öffentliche Auftraggeber solche sozialen Anforderungen vorsehen, die die betreffende Ware oder die betreffende Dienstleistung unmittelbar charakterisieren, wie das Kriterium der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen oder das Kriterium „Design für Alle“.","DIR_2014_23 - Erwägungsgründe - ErwGr. 66\n\nMaßnahmen zum Schutz der Gesundheit der am Prozess der Ausführung der Konzession beteiligten Arbeitskräfte, zur Förderung der sozialen Integration von benachteiligten Personen oder Angehörigen sozial schwacher Gruppen unter den für die Ausführung der Konzession eingesetzten Personen oder zur Schulung im Hinblick auf die für die betreffende Konzession benötigten Fähigkeiten können ebenfalls Gegenstand von Zuschlagskriterien oder von Bedingungen für die Konzessionsausführung sein, sofern sie mit den im Rahmen der Konzession zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen im Zusammenhang stehen. Derartige Kriterien oder Bedingungen könnten sich unter anderem auf die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder die Umsetzung von Ausbildungsmaßnahmen für Arbeitslose oder Jugendliche im Zuge der Ausführung der zu vergebenden Konzession beziehen. In technischen Spezifikationen können öffentliche Auftraggeber solche sozialen Anforderungen vorsehen, die die betreffende Ware oder die betreffende Dienstleistung unmittelbar charakterisieren, wie das Kriterium der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen oder das Kriterium „Design für Alle“.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 65","erwgr-65",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 64","erwgr-64",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 63","erwgr-63",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 67","erwgr-67",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 68","erwgr-68",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 69","erwgr-69",[],false]