[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_24-art-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_24","über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004\u002F18\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0024",6943930,"Art. 8","art-8","Besondere Ausnahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation","KAPITEL I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen","Diese Richtlinie gilt nicht für öffentliche Aufträge und Wettbewerbe, die hauptsächlich den Zweck haben, dem öffentlichen Auftraggeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen.\nFür die Zwecke dieses Artikels haben die Ausdrücke „öffentliches Kommunikationsnetz“ und „elektronischer Kommunikationsdienst“ die gleiche Bedeutung wie in der Richtlinie 2002\u002F21\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (23).","DIR_2014_24 - KAPITEL I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen - Abschnitt 3 Ausnahmen - Art. 8 Besondere Ausnahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation\n\nDiese Richtlinie gilt nicht für öffentliche Aufträge und Wettbewerbe, die hauptsächlich den Zweck haben, dem öffentlichen Auftraggeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen.\nFür die Zwecke dieses Artikels haben die Ausdrücke „öffentliches Kommunikationsnetz“ und „elektronischer Kommunikationsdienst“ die gleiche Bedeutung wie in der Richtlinie 2002\u002F21\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (23).",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 3 Ausnahmen",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 7","Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste","art-7",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 6","Überprüfung der Schwellenwerte und der Liste der zentralen Regierungsbehörden","art-6",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 5","Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts","art-5",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 9","Öffentliche Aufträge und Wettbewerbe, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise durchgeführt werden","art-9",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 10","Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge","art-10",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 11","Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden","art-11",[],false]