[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_24-erwgr-118-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_24","über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004\u002F18\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0024",6943899,"ErwGr. 118","erwgr-118",null,"Erwägungsgründe","Um die Kontinuität der öffentlichen Dienstleistungen zu gewährleisten, sollte es im Rahmen dieser Richtlinie gestattet sein, die Teilnahme an Vergabeverfahren für bestimmte Dienstleistungen im Gesundheits-, Sozial- und kulturellen Bereich Organisationen, die nach dem Prinzip der Mitarbeiterbeteiligung oder der aktiven Mitbestimmung der Belegschaft an der Führung der Organisation arbeiten, oder bestehenden Organisationen wie Genossenschaften zur Erbringung dieser Dienstleistungen an die Endverbraucher vorzubehalten. Diese Bestimmung gilt ausschließlich für bestimmte Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialbereich und damit verbundene Dienstleistungen, bestimmte Dienstleistungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, bestimmte Bibliotheks-, Archiv-, Museums- und sonstige kulturelle Dienstleistungen, Sportdienstleistungen und Dienstleistungen für private Haushalte; ihr Ziel ist es nicht, die sonst durch diese Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen abzudecken. Solche Vergabeverfahren unterliegen den Veröffentlichungsvorschriften, die für Dienstleistungen Für diese Dienstleistungen sollte nur die Sonderregelung gelten.","DIR_2014_24 - Erwägungsgründe - ErwGr. 118\n\nUm die Kontinuität der öffentlichen Dienstleistungen zu gewährleisten, sollte es im Rahmen dieser Richtlinie gestattet sein, die Teilnahme an Vergabeverfahren für bestimmte Dienstleistungen im Gesundheits-, Sozial- und kulturellen Bereich Organisationen, die nach dem Prinzip der Mitarbeiterbeteiligung oder der aktiven Mitbestimmung der Belegschaft an der Führung der Organisation arbeiten, oder bestehenden Organisationen wie Genossenschaften zur Erbringung dieser Dienstleistungen an die Endverbraucher vorzubehalten. Diese Bestimmung gilt ausschließlich für bestimmte Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialbereich und damit verbundene Dienstleistungen, bestimmte Dienstleistungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, bestimmte Bibliotheks-, Archiv-, Museums- und sonstige kulturelle Dienstleistungen, Sportdienstleistungen und Dienstleistungen für private Haushalte; ihr Ziel ist es nicht, die sonst durch diese Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen abzudecken. Solche Vergabeverfahren unterliegen den Veröffentlichungsvorschriften, die für Dienstleistungen Für diese Dienstleistungen sollte nur die Sonderregelung gelten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 117","erwgr-117",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 116","erwgr-116",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 115","erwgr-115",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 119","erwgr-119",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 120","erwgr-120",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 121","erwgr-121",[],false]