[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_24-erwgr-65-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_24","über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004\u002F18\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0024",6943846,"ErwGr. 65","erwgr-65",null,"Erwägungsgründe","Den öffentlichen Auftraggebern sollte es während der Gültigkeitsdauer des dynamischen Beschaffungssystems jederzeit freigestellt sein, von den Wirtschaftsteilnehmern zu verlangen, innerhalb einer angemessenen Frist eine erneute und aktualisierte Eigenerklärung über die Erfüllung der qualitativen Eignungskriterien zu übermitteln. Es sei daran erinnert, dass die in den allgemeinen Bestimmungen dieser Richtlinie zu Nachweisen vorgesehene Möglichkeit, Wirtschaftsteilnehmer zur Vorlage von zusätzlichen Unterlagen aufzufordern, und die Verpflichtung des Bieters, an den der Auftrag vergeben wurde, dieser Aufforderung nachzukommen, auch in dem besonderen Zusammenhang des dynamischen Beschaffungssystems gelten.","DIR_2014_24 - Erwägungsgründe - ErwGr. 65\n\nDen öffentlichen Auftraggebern sollte es während der Gültigkeitsdauer des dynamischen Beschaffungssystems jederzeit freigestellt sein, von den Wirtschaftsteilnehmern zu verlangen, innerhalb einer angemessenen Frist eine erneute und aktualisierte Eigenerklärung über die Erfüllung der qualitativen Eignungskriterien zu übermitteln. Es sei daran erinnert, dass die in den allgemeinen Bestimmungen dieser Richtlinie zu Nachweisen vorgesehene Möglichkeit, Wirtschaftsteilnehmer zur Vorlage von zusätzlichen Unterlagen aufzufordern, und die Verpflichtung des Bieters, an den der Auftrag vergeben wurde, dieser Aufforderung nachzukommen, auch in dem besonderen Zusammenhang des dynamischen Beschaffungssystems gelten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 64","erwgr-64",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 63","erwgr-63",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 62","erwgr-62",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 66","erwgr-66",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 67","erwgr-67",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 68","erwgr-68",[],false]