[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_25-art-22-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_25","über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004\u002F17\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0025",6944289,"Art. 22","art-22","Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden","KAPITEL III Sachlicher Anwendungsbereich","Diese Richtlinie gilt nicht für Dienstleistungsaufträge, die an eine Stelle, die selbst ein öffentlicher Auftraggeber ist, oder an einen Verband öffentlicher Auftraggeber aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden, das diese Stelle oder dieser Verband aufgrund entsprechender Rechtsvorschriften und veröffentlichter Verwaltungsvorschriften innehat.","DIR_2014_25 - KAPITEL III Sachlicher Anwendungsbereich - Abschnitt 2 Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe; Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs - und Sicherheitsaspekte berührt werden Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie - Art. 22 Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden\n\nDiese Richtlinie gilt nicht für Dienstleistungsaufträge, die an eine Stelle, die selbst ein öffentlicher Auftraggeber ist, oder an einen Verband öffentlicher Auftraggeber aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden, das diese Stelle oder dieser Verband aufgrund entsprechender Rechtsvorschriften und veröffentlichter Verwaltungsvorschriften innehat.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 2 Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe; Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs - und Sicherheitsaspekte berührt werden Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 21","Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge","art-21",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 20","Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe","art-20",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 19","Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe","art-19",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 23","Von bestimmten Auftraggebern vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung","art-23",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 24","Verteidigung und Sicherheit","art-24",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 25","Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen","art-25",[],false]