[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_25-art-23-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_25","über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004\u002F17\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0025",6944290,"Art. 23","art-23","Von bestimmten Auftraggebern vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung","KAPITEL III Sachlicher Anwendungsbereich","Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf\na) Aufträge für den Kauf von Wasser, wenn sie von Auftraggebern vergeben werden, die eine oder beide der in Artikel 10 Absatz 1 genannten Tätigkeiten bezüglich Trinkwasser ausüben;\nb) Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden, die selbst im Energiesektor tätig sind, indem sie eine in Artikel 8 Absatz 1, Artikel 9 Absatz 1 oder Artikel 14 genannte Tätigkeit ausüben für die Lieferung von i) Energie; ii) Brennstoffen für die Energieerzeugung.","DIR_2014_25 - KAPITEL III Sachlicher Anwendungsbereich - Abschnitt 2 Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe; Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs - und Sicherheitsaspekte berührt werden Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie - Art. 23 Von bestimmten Auftraggebern vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung\n\nDiese Richtlinie findet keine Anwendung auf\na) Aufträge für den Kauf von Wasser, wenn sie von Auftraggebern vergeben werden, die eine oder beide der in Artikel 10 Absatz 1 genannten Tätigkeiten bezüglich Trinkwasser ausüben;\nb) Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden, die selbst im Energiesektor tätig sind, indem sie eine in Artikel 8 Absatz 1, Artikel 9 Absatz 1 oder Artikel 14 genannte Tätigkeit ausüben für die Lieferung von i) Energie; ii) Brennstoffen für die Energieerzeugung.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 2 Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe; Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs - und Sicherheitsaspekte berührt werden Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 22","Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden","art-22",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 21","Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge","art-21",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 20","Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe","art-20",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 24","Verteidigung und Sicherheit","art-24",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 25","Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen","art-25",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 26","Vergabe von Aufträgen, die verschiedene Tätigkeiten und Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen","art-26",[],false]