[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_25-art-30-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_25","über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004\u002F17\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0025",6944298,"Art. 30","art-30","Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an einen Auftraggeber, der an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist","KAPITEL III Sachlicher Anwendungsbereich","Wenn ein Gemeinschaftsunternehmen errichtet wurde, um die betreffende Tätigkeit während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren durchzuführen, und in dem Rechtsakt zur Gründung des Gemeinschaftsunternehmens festgelegt wird, dass die dieses Unternehmen bildenden Auftraggeber dem Unternehmen zumindest während des gleichen Zeitraums angehören werden, gilt diese Richtlinie ungeachtet des Artikels 28 nicht für Aufträge,\na) die ein Gemeinschaftsunternehmen, das mehrere Auftraggeber ausschließlich zur Durchführung von Tätigkeiten im Sinne der Artikel 8 bis 14 gebildet haben, an einen dieser Auftraggeber vergibt oder\nb) die ein Auftraggeber an ein solches Gemeinschaftsunternehmen, dem er angehört, vergibt.","DIR_2014_25 - KAPITEL III Sachlicher Anwendungsbereich - Abschnitt 2 Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe; Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs - und Sicherheitsaspekte berührt werden Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten Besondere Beziehungen (Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) - Art. 30 Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an einen Auftraggeber, der an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist\n\nWenn ein Gemeinschaftsunternehmen errichtet wurde, um die betreffende Tätigkeit während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren durchzuführen, und in dem Rechtsakt zur Gründung des Gemeinschaftsunternehmens festgelegt wird, dass die dieses Unternehmen bildenden Auftraggeber dem Unternehmen zumindest während des gleichen Zeitraums angehören werden, gilt diese Richtlinie ungeachtet des Artikels 28 nicht für Aufträge,\na) die ein Gemeinschaftsunternehmen, das mehrere Auftraggeber ausschließlich zur Durchführung von Tätigkeiten im Sinne der Artikel 8 bis 14 gebildet haben, an einen dieser Auftraggeber vergibt oder\nb) die ein Auftraggeber an ein solches Gemeinschaftsunternehmen, dem er angehört, vergibt.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 2 Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe; Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs - und Sicherheitsaspekte berührt werden Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten Besondere Beziehungen (Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 29","Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen","art-29",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 28","Zwischen öffentlichen Auftraggebern vergebene Aufträge","art-28",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 27","Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise ausgerichtet werden","art-27",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 31","Unterrichtung","art-31",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 32","Forschung und Entwicklung","art-32",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 33","Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge","art-33",[],false]