[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_25-erwgr-138-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_25","über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004\u002F17\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0025",6944261,"ErwGr. 138","erwgr-138",null,"Erwägungsgründe","Die Durchführungsrechtsakte zu den Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen, die sich weder finanziell noch auf Art und Umfang der aus dieser Richtlinie erwachsenden Verpflichtungen auswirken, sollten im Wege des Beratungsverfahrens verabschiedet werden. Diese Rechtsakte erfüllen im Gegenteil einen rein administrativen Zweck und dienen dazu, die Anwendung der in dieser Richtlinie niedergelegten Vorschriften zu vereinfachen.\nAußerdem sollten Entscheidungen darüber, ob eine bestimmte Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb auf frei zugänglichen Märkten ausgesetzt ist, unter Voraussetzungen getroffen werden, die einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Bestimmung gewährleisten. Der Kommission sollten daher Durchführungsbefugnisse übertragen werden, auch in Bezug auf die detaillierten Bestimmungen für die Durchführung des Verfahrens gemäß Artikel 35, um zu bestimmen, ob Artikel 34 und die Durchführungsrechtsakte selbst anwendbar sind. Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182\u002F2011 ausgeübt werden. Für den Erlass dieser Durchführungsrechtsakte sollte das Beratungsverfahren angewandt werden.","DIR_2014_25 - Erwägungsgründe - ErwGr. 138\n\nDie Durchführungsrechtsakte zu den Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen, die sich weder finanziell noch auf Art und Umfang der aus dieser Richtlinie erwachsenden Verpflichtungen auswirken, sollten im Wege des Beratungsverfahrens verabschiedet werden. Diese Rechtsakte erfüllen im Gegenteil einen rein administrativen Zweck und dienen dazu, die Anwendung der in dieser Richtlinie niedergelegten Vorschriften zu vereinfachen.\nAußerdem sollten Entscheidungen darüber, ob eine bestimmte Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb auf frei zugänglichen Märkten ausgesetzt ist, unter Voraussetzungen getroffen werden, die einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Bestimmung gewährleisten. Der Kommission sollten daher Durchführungsbefugnisse übertragen werden, auch in Bezug auf die detaillierten Bestimmungen für die Durchführung des Verfahrens gemäß Artikel 35, um zu bestimmen, ob Artikel 34 und die Durchführungsrechtsakte selbst anwendbar sind. Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182\u002F2011 ausgeübt werden. Für den Erlass dieser Durchführungsrechtsakte sollte das Beratungsverfahren angewandt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 137","erwgr-137",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 136","erwgr-136",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 135","erwgr-135",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 139","erwgr-139",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 140","erwgr-140",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 141","erwgr-141",[],false]