[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_25-erwgr-93-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_25","über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004\u002F17\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0025",6944216,"ErwGr. 93","erwgr-93",null,"Erwägungsgründe","Auftraggeber sollten verlangen können, dass während der Ausführung eines Auftrags Umweltmanagementmaßnahmen oder -regelungen angewandt werden. Umweltmanagementregelungen können — unabhängig davon, ob sie im Rahmen von Unionsinstrumenten wie der Verordnung (EG) Nr. 1221\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (23) registriert sind oder nicht — als Nachweis dafür dienen, dass der betreffende Wirtschaftsteilnehmer über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Leistungsfähigkeit verfügt. Alternativ zu Umweltmanagement-Registrierungssystemen sollte eine Beschreibung der von dem Wirtschaftsteilnehmer durchgeführten Maßnahmen zur Gewährleistung desselben Umweltschutzniveaus als Nachweis akzeptiert werden, wenn der betreffende Wirtschaftsteilnehmer keinen Zugang zu derartigen Umweltmanagement-Registrierungssystemen oder keine Möglichkeit hat, sich fristgerecht registrieren zu lassen.","DIR_2014_25 - Erwägungsgründe - ErwGr. 93\n\nAuftraggeber sollten verlangen können, dass während der Ausführung eines Auftrags Umweltmanagementmaßnahmen oder -regelungen angewandt werden. Umweltmanagementregelungen können — unabhängig davon, ob sie im Rahmen von Unionsinstrumenten wie der Verordnung (EG) Nr. 1221\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (23) registriert sind oder nicht — als Nachweis dafür dienen, dass der betreffende Wirtschaftsteilnehmer über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Leistungsfähigkeit verfügt. Alternativ zu Umweltmanagement-Registrierungssystemen sollte eine Beschreibung der von dem Wirtschaftsteilnehmer durchgeführten Maßnahmen zur Gewährleistung desselben Umweltschutzniveaus als Nachweis akzeptiert werden, wenn der betreffende Wirtschaftsteilnehmer keinen Zugang zu derartigen Umweltmanagement-Registrierungssystemen oder keine Möglichkeit hat, sich fristgerecht registrieren zu lassen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 92","erwgr-92",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 91","erwgr-91",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 90","erwgr-90",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 94","erwgr-94",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 95","erwgr-95",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 96","erwgr-96",[],false]