[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_26-art-22-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_26","über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0026",6944520,"Art. 22","art-22","Jährlicher Transparenzbericht","KAPITEL 5 Transparenz und Berichtspflichten","(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung ungeachtet ihrer Rechtsform nach nationalem Recht für jedes Geschäftsjahr spätestens acht Monate nach dessen Ablauf einen jährlichen Transparenzbericht einschließlich des gesonderten Berichts nach Absatz 3 erstellen und veröffentlichen. Die Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung veröffentlicht auf ihrer Website den jährlichen Transparenzbericht, der dort mindestens fünf Jahre lang öffentlich zugänglich bleibt.\n(2) Der jährliche Transparenzbericht enthält mindestens die im Anhang aufgeführten Angaben.\n(3) Ein gesonderter Bericht gibt Aufschluss über die Beträge, die für soziale, kulturelle und Bildungsleistungen einbehalten wurden, und enthält mindestens die im Anhang unter Nummer 3 aufgeführten Angaben.\n(4) Die im Transparenzbericht enthaltenen Rechnungslegungsinformationen werden von einer oder mehreren Personen geprüft, die im Einklang mit der Richtlinie 2006\u002F43\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (9) gesetzlich zur Abschlussprüfung zugelassen sind. Der Bestätigungsvermerk und etwaige Beanstandungen sind im jährlichen Transparenzbericht vollständig wiederzugeben. Im Sinne dieses Absatzes umfassen die Rechnungslegungsinformationen die Jahresabschlüsse gemäß Nummer 1 Buchstabe a des Anhangs sowie sonstige Finanzinformationen gemäß Nummer 1 Buchstaben g und h und Nummer 2 des Anhangs.","DIR_2014_26 - KAPITEL 5 Transparenz und Berichtspflichten - Art. 22 Jährlicher Transparenzbericht\n\n(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung ungeachtet ihrer Rechtsform nach nationalem Recht für jedes Geschäftsjahr spätestens acht Monate nach dessen Ablauf einen jährlichen Transparenzbericht einschließlich des gesonderten Berichts nach Absatz 3 erstellen und veröffentlichen. Die Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung veröffentlicht auf ihrer Website den jährlichen Transparenzbericht, der dort mindestens fünf Jahre lang öffentlich zugänglich bleibt.\n(2) Der jährliche Transparenzbericht enthält mindestens die im Anhang aufgeführten Angaben.\n(3) Ein gesonderter Bericht gibt Aufschluss über die Beträge, die für soziale, kulturelle und Bildungsleistungen einbehalten wurden, und enthält mindestens die im Anhang unter Nummer 3 aufgeführten Angaben.\n(4) Die im Transparenzbericht enthaltenen Rechnungslegungsinformationen werden von einer oder mehreren Personen geprüft, die im Einklang mit der Richtlinie 2006\u002F43\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (9) gesetzlich zur Abschlussprüfung zugelassen sind. Der Bestätigungsvermerk und etwaige Beanstandungen sind im jährlichen Transparenzbericht vollständig wiederzugeben. Im Sinne dieses Absatzes umfassen die Rechnungslegungsinformationen die Jahresabschlüsse gemäß Nummer 1 Buchstabe a des Anhangs sowie sonstige Finanzinformationen gemäß Nummer 1 Buchstaben g und h und Nummer 2 des Anhangs.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 21","Informationen für die Öffentlichkeit","art-21",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 20","Informationen an Rechtsinhaber, andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung und Nutzer auf Anfrage","art-20",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 19","Informationen an andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung über die Wahrnehmung von Rechten auf der Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen","art-19",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 23","Vergabe von Mehrgebietslizenzen im Binnenmarkt","art-23",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 24","Kapazitäten zur Abwicklung von Mehrgebietslizenzen","art-24",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 25","Transparenz von Informationen über gebietsübergreifende Repertoires","art-25",[],false]