[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_26-art-40-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_26","über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0026",6944538,"Art. 40","art-40","Bericht","TITEL V BERICHTERSTATTUNG UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN","Bis zum 10. April 2021 bewertet die Kommission die Anwendung dieser Richtlinie und legt dem Europäischen Parlament sowie dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie. Dieser Bericht enthält eine Bewertung der Auswirkungen dieser Richtlinie, was länderübergreifende Dienste, die kulturelle Vielfalt, die Beziehungen zwischen den Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung und den Nutzern und die Tätigkeiten außerhalb der Union ansässiger Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung innerhalb der Union anbelangt, sowie erforderlichenfalls über die Notwendigkeit einer Überarbeitung vor. Gegebenenfalls fügt die Kommission ihrem Bericht einen Legislativvorschlag bei.","DIR_2014_26 - TITEL V BERICHTERSTATTUNG UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN - Art. 40 Bericht\n\nBis zum 10. April 2021 bewertet die Kommission die Anwendung dieser Richtlinie und legt dem Europäischen Parlament sowie dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie. Dieser Bericht enthält eine Bewertung der Auswirkungen dieser Richtlinie, was länderübergreifende Dienste, die kulturelle Vielfalt, die Beziehungen zwischen den Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung und den Nutzern und die Tätigkeiten außerhalb der Union ansässiger Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung innerhalb der Union anbelangt, sowie erforderlichenfalls über die Notwendigkeit einer Überarbeitung vor. Gegebenenfalls fügt die Kommission ihrem Bericht einen Legislativvorschlag bei.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 39","Meldung der Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung","art-39",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 38","Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Mehrgebietslizenzen","art-38",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 37","Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden","art-37",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 41","Sachverständigengruppe","art-41",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 42","Schutz personenbezogener Daten","art-42",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 43","Umsetzung","art-43",[],false]