[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_26-erwgr-22-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_26","über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0026",6944461,"ErwGr. 22","erwgr-22",null,"Erwägungsgründe","Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung sollten im besten kollektiven Interesse der Rechtsinhaber handeln, die sie vertreten. Deshalb ist es wichtig, Mechanismen vorzusehen, die es den Mitgliedern von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung gestatten, an den Entscheidungsprozessen der Organisation mitzuwirken und so ihre Mitgliedsrechte auszuüben. Manche Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung vertreten verschiedene Kategorien von Mitgliedern, die aus unterschiedlichen Arten von Rechtsinhabern bestehen, wie etwa Produzenten und ausübende Künstler. Diese verschiedenen Kategorien von Mitgliedern sollten bei dem Entscheidungsfindungsprozess ausgewogen und fair vertreten sein. Die Bestimmungen zur Mitgliederhauptversammlung von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung wären weniger wirkungsvoll, wenn nicht auch geregelt würde, wie die Mitgliederhauptversammlung arbeiten soll. Es muss daher sichergestellt sein, dass die Mitgliederhauptversammlung in regelmäßigen Abständen, wenigstens aber einmal jährlich, einberufen wird und dass die wichtigsten Entscheidungen in der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung von der Mitgliederhauptversammlung getroffen werden.","DIR_2014_26 - Erwägungsgründe - ErwGr. 22\n\nOrganisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung sollten im besten kollektiven Interesse der Rechtsinhaber handeln, die sie vertreten. Deshalb ist es wichtig, Mechanismen vorzusehen, die es den Mitgliedern von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung gestatten, an den Entscheidungsprozessen der Organisation mitzuwirken und so ihre Mitgliedsrechte auszuüben. Manche Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung vertreten verschiedene Kategorien von Mitgliedern, die aus unterschiedlichen Arten von Rechtsinhabern bestehen, wie etwa Produzenten und ausübende Künstler. Diese verschiedenen Kategorien von Mitgliedern sollten bei dem Entscheidungsfindungsprozess ausgewogen und fair vertreten sein. Die Bestimmungen zur Mitgliederhauptversammlung von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung wären weniger wirkungsvoll, wenn nicht auch geregelt würde, wie die Mitgliederhauptversammlung arbeiten soll. Es muss daher sichergestellt sein, dass die Mitgliederhauptversammlung in regelmäßigen Abständen, wenigstens aber einmal jährlich, einberufen wird und dass die wichtigsten Entscheidungen in der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung von der Mitgliederhauptversammlung getroffen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 19","erwgr-19",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 25","erwgr-25",[],false]