[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_26-erwgr-27-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_26","über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0026",6944466,"ErwGr. 27","erwgr-27",null,"Erwägungsgründe","Die den Rechtsinhabern zustehenden eingezogenen Beträge sollten in den Büchern getrennt von etwaigem Vermögen geführt werden, über das die Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung verfügt. Eine etwaige Anlage dieser Beträge sollte unbeschadet des Rechts der Mitgliedstaaten, strengere Vorschriften für die Anlage der Einnahmen aus den Rechten bis hin zu einem Verbot einer solchen Anlage zu erlassen, im Einklang mit der allgemeinen Anlagepolitik und den Grundsätzen für das Risikomanagement der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung erfolgen dürfen. Um die Rechte der Rechtsinhaber bestmöglich zu schützen und sicherzustellen, dass das Aufkommen aus der Verwertung solcher Rechte den Rechtsinhabern zufließt, sollten etwaige Anlagegeschäfte und etwaiges Anlagevermögen von der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung nach Grundsätzen getätigt beziehungsweise verwaltet werden, die die Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung zu umsichtigem Handeln verpflichten und es ihr ermöglichen, sich für die sicherste und zugleich rentabelste Anlagepolitik zu entscheiden. Die Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung sollte Anlageformen wählen können, die in Bezug auf die genaue Art und Dauer der Risikoexposition der angelegten Einnahmen angemessen ist und durch die die den Rechtsinhabern geschuldeten Einnahmen nicht übermäßig gefährdet werden.","DIR_2014_26 - Erwägungsgründe - ErwGr. 27\n\nDie den Rechtsinhabern zustehenden eingezogenen Beträge sollten in den Büchern getrennt von etwaigem Vermögen geführt werden, über das die Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung verfügt. Eine etwaige Anlage dieser Beträge sollte unbeschadet des Rechts der Mitgliedstaaten, strengere Vorschriften für die Anlage der Einnahmen aus den Rechten bis hin zu einem Verbot einer solchen Anlage zu erlassen, im Einklang mit der allgemeinen Anlagepolitik und den Grundsätzen für das Risikomanagement der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung erfolgen dürfen. Um die Rechte der Rechtsinhaber bestmöglich zu schützen und sicherzustellen, dass das Aufkommen aus der Verwertung solcher Rechte den Rechtsinhabern zufließt, sollten etwaige Anlagegeschäfte und etwaiges Anlagevermögen von der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung nach Grundsätzen getätigt beziehungsweise verwaltet werden, die die Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung zu umsichtigem Handeln verpflichten und es ihr ermöglichen, sich für die sicherste und zugleich rentabelste Anlagepolitik zu entscheiden. Die Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung sollte Anlageformen wählen können, die in Bezug auf die genaue Art und Dauer der Risikoexposition der angelegten Einnahmen angemessen ist und durch die die den Rechtsinhabern geschuldeten Einnahmen nicht übermäßig gefährdet werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 24","erwgr-24",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 30","erwgr-30",[],false]