[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_26-erwgr-32-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_26","über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0026",6944471,"ErwGr. 32","erwgr-32",null,"Erwägungsgründe","Im digitalen Zeitalter sind Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung immer wieder gefordert, ihr Repertoire zur Nutzung für völlig neue Formen der Verwertung und neue Geschäftsmodelle zu lizenzieren. In solchen Fällen sollten Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung unbeschadet der Anwendung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften über den nötigen Spielraum verfügen, um möglichst schnell auf den Einzelfall zugeschnittene Lizenzen für innovative Online-Dienste bereitstellen zu können, ohne Gefahr zu laufen, dass diese Lizenzbedingungen als Präzedenzfall für weitere Lizenzen verwendet werden könnten, auch im Hinblick auf die Förderung eines Umfelds für die Entwicklung solcher Lizenzen.","DIR_2014_26 - Erwägungsgründe - ErwGr. 32\n\nIm digitalen Zeitalter sind Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung immer wieder gefordert, ihr Repertoire zur Nutzung für völlig neue Formen der Verwertung und neue Geschäftsmodelle zu lizenzieren. In solchen Fällen sollten Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung unbeschadet der Anwendung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften über den nötigen Spielraum verfügen, um möglichst schnell auf den Einzelfall zugeschnittene Lizenzen für innovative Online-Dienste bereitstellen zu können, ohne Gefahr zu laufen, dass diese Lizenzbedingungen als Präzedenzfall für weitere Lizenzen verwendet werden könnten, auch im Hinblick auf die Förderung eines Umfelds für die Entwicklung solcher Lizenzen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 29","erwgr-29",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 35","erwgr-35",[],false]