[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_26-erwgr-34-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_26","über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0026",6944473,"ErwGr. 34","erwgr-34",null,"Erwägungsgründe","Um das Vertrauen von Rechtsinhabern, Nutzern und anderen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung in die von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung erbrachte kollektive Rechtewahrnehmung zu stärken, sollte von jeder Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung verlangt werden, dass sie besondere Anforderungen an die Transparenz erfüllt. Jede Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung bzw. jedes ihrer Mitglieder, das eine für die Zuteilung oder Ausschüttung von den Rechtsinhabern zustehenden Beträgen zuständige Einrichtung ist, sollte daher mindestens einmal im Jahr den einzelnen Rechtsinhabern bestimmte Informationen zur Verfügung stellen, etwa über die ihnen zugeteilten oder ausgeschütteten Beträge und einbehaltenen Abzüge. Die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung sollten ferner verpflichtet werden, andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, für die sie auf der Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen Rechte wahrnehmen, hinreichend zu informieren, wozu auch die Weitergabe von Finanzdaten gehört.","DIR_2014_26 - Erwägungsgründe - ErwGr. 34\n\nUm das Vertrauen von Rechtsinhabern, Nutzern und anderen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung in die von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung erbrachte kollektive Rechtewahrnehmung zu stärken, sollte von jeder Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung verlangt werden, dass sie besondere Anforderungen an die Transparenz erfüllt. Jede Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung bzw. jedes ihrer Mitglieder, das eine für die Zuteilung oder Ausschüttung von den Rechtsinhabern zustehenden Beträgen zuständige Einrichtung ist, sollte daher mindestens einmal im Jahr den einzelnen Rechtsinhabern bestimmte Informationen zur Verfügung stellen, etwa über die ihnen zugeteilten oder ausgeschütteten Beträge und einbehaltenen Abzüge. Die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung sollten ferner verpflichtet werden, andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, für die sie auf der Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen Rechte wahrnehmen, hinreichend zu informieren, wozu auch die Weitergabe von Finanzdaten gehört.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 31","erwgr-31",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 35","erwgr-35",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 36","erwgr-36",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 37","erwgr-37",[],false]