[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_26-erwgr-41-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_26","über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0026",6944480,"ErwGr. 41","erwgr-41",null,"Erwägungsgründe","Die Verfügbarkeit von korrekten und vollständigen Informationen über Musikwerke, Rechtsinhaber und Rechte, zu deren Repräsentation eine Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung in einem bestimmten Gebiet berechtigt ist, sind für eine effektive und transparente Lizenzvergabe sowie für die anschließende Verarbeitung der Meldungen von Nutzern, für die Ausstellung der entsprechenden Rechnungen an die Diensteanbieter und für die Verteilung der geschuldeten Beträge von großer Bedeutung. Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, die Mehrgebietslizenzen für Musikwerke erteilen, sollten daher in der Lage sein, solche Informationen schnell und korrekt zu verarbeiten. Hierzu sind Rechte-Datenbanken erforderlich, die Auskunft darüber geben, wer Inhaber der Rechte ist, die länderübergreifend lizenziert wurden, welche Werke, Rechte und Rechtsinhaber eine Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung repräsentieren darf und welche Gebiete vom Auftrag erfasst sind. Änderungen dieser Angaben sollten unverzüglich erfasst werden, und die Datenbanken sollten laufend auf aktuellem Stand gehalten werden. Die Datenbanken sollten auch dabei helfen, Informationen zu Werken mit Informationen zu Tonträgern oder anderen Fixierungen zu bündeln. Dabei muss auch sichergestellt werden, dass potenzielle Nutzer und Rechtsinhaber sowie die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung auf die Informationen zugreifen können, die sie benötigen, um herauszufinden, welches Repertoire die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung repräsentieren. Die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung sollten Maßnahmen ergreifen können, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zu gewährleisten, deren Weiterverwendung zu kontrollieren und sensible Geschäftsdaten zu schützen.","DIR_2014_26 - Erwägungsgründe - ErwGr. 41\n\nDie Verfügbarkeit von korrekten und vollständigen Informationen über Musikwerke, Rechtsinhaber und Rechte, zu deren Repräsentation eine Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung in einem bestimmten Gebiet berechtigt ist, sind für eine effektive und transparente Lizenzvergabe sowie für die anschließende Verarbeitung der Meldungen von Nutzern, für die Ausstellung der entsprechenden Rechnungen an die Diensteanbieter und für die Verteilung der geschuldeten Beträge von großer Bedeutung. Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, die Mehrgebietslizenzen für Musikwerke erteilen, sollten daher in der Lage sein, solche Informationen schnell und korrekt zu verarbeiten. Hierzu sind Rechte-Datenbanken erforderlich, die Auskunft darüber geben, wer Inhaber der Rechte ist, die länderübergreifend lizenziert wurden, welche Werke, Rechte und Rechtsinhaber eine Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung repräsentieren darf und welche Gebiete vom Auftrag erfasst sind. Änderungen dieser Angaben sollten unverzüglich erfasst werden, und die Datenbanken sollten laufend auf aktuellem Stand gehalten werden. Die Datenbanken sollten auch dabei helfen, Informationen zu Werken mit Informationen zu Tonträgern oder anderen Fixierungen zu bündeln. Dabei muss auch sichergestellt werden, dass potenzielle Nutzer und Rechtsinhaber sowie die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung auf die Informationen zugreifen können, die sie benötigen, um herauszufinden, welches Repertoire die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung repräsentieren. Die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung sollten Maßnahmen ergreifen können, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zu gewährleisten, deren Weiterverwendung zu kontrollieren und sensible Geschäftsdaten zu schützen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 39","erwgr-39",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 38","erwgr-38",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 42","erwgr-42",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 44","erwgr-44",[],false]