[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_26-erwgr-44-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_26","über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0026",6944483,"ErwGr. 44","erwgr-44",null,"Erwägungsgründe","Die Bündelung verschiedener Musikrepertoires für die Vergabe von Mehrgebietslizenzen erleichtert den Lizenzierungsprozess und trägt durch die Erschließung sämtlicher Repertoires für den Zugang zum Markt für Mehrgebietslizenzen dazu bei, die kulturelle Vielfalt zu fördern und die Zahl der Geschäftsvorgänge, die ein Online-Anbieter vornehmen muss, um Dienstleistungen anzubieten, zu reduzieren. Die Bündelung von Repertoires sollte die Entstehung neuer Online-Dienste erleichtern und außerdem die Transaktionskosten, die auf den Endverbraucher umgelegt werden, senken. Deshalb sollten Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, die nicht willens oder in der Lage sind, selbst Mehrgebietslizenzen für ihr eigenes Musikrepertoire zu erteilen, dazu ermuntert werden, auf freiwilliger Basis andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung mit der diskriminierungsfreien Verwaltung ihres Repertoires zu beauftragen. Exklusivabreden in Vereinbarungen über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen würden die Wahlmöglichkeiten sowohl von Nutzern, die sich eine Mehrgebietslizenz beschaffen wollen, als auch von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, die länderübergreifende Verwaltungsleistungen für ihr Repertoire suchen, einschränken. Deshalb sollten alle Repräsentationsvereinbarungen zwischen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen auf nicht-exklusiver Basis geschlossen werden.","DIR_2014_26 - Erwägungsgründe - ErwGr. 44\n\nDie Bündelung verschiedener Musikrepertoires für die Vergabe von Mehrgebietslizenzen erleichtert den Lizenzierungsprozess und trägt durch die Erschließung sämtlicher Repertoires für den Zugang zum Markt für Mehrgebietslizenzen dazu bei, die kulturelle Vielfalt zu fördern und die Zahl der Geschäftsvorgänge, die ein Online-Anbieter vornehmen muss, um Dienstleistungen anzubieten, zu reduzieren. Die Bündelung von Repertoires sollte die Entstehung neuer Online-Dienste erleichtern und außerdem die Transaktionskosten, die auf den Endverbraucher umgelegt werden, senken. Deshalb sollten Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, die nicht willens oder in der Lage sind, selbst Mehrgebietslizenzen für ihr eigenes Musikrepertoire zu erteilen, dazu ermuntert werden, auf freiwilliger Basis andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung mit der diskriminierungsfreien Verwaltung ihres Repertoires zu beauftragen. Exklusivabreden in Vereinbarungen über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen würden die Wahlmöglichkeiten sowohl von Nutzern, die sich eine Mehrgebietslizenz beschaffen wollen, als auch von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, die länderübergreifende Verwaltungsleistungen für ihr Repertoire suchen, einschränken. Deshalb sollten alle Repräsentationsvereinbarungen zwischen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen auf nicht-exklusiver Basis geschlossen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 42","erwgr-42",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 41","erwgr-41",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 45","erwgr-45",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 46","erwgr-46",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 47","erwgr-47",[],false]