[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_26-erwgr-49-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_26","über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0026",6944488,"ErwGr. 49","erwgr-49",null,"Erwägungsgründe","Es muss sichergestellt werden, dass die nach dieser Richtlinie erlassenen nationalen Rechtsvorschriften auch tatsächlich durchgesetzt werden. Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung sollten ihren Mitgliedern besondere Beschwerdeverfahren an die Hand geben. Diese Verfahren sollten auch den anderen von der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung unmittelbar vertretenen Rechtsinhabern sowie anderen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, für die sie auf Grundlage einer Repräsentationsvereinbarung Rechte wahrnehmen, zur Verfügung stehen. Schließlich sollten es die Mitgliedstaaten einrichten können, dass Streitigkeiten zwischen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, ihren Mitgliedern, Rechtsinhabern oder Nutzern über die Anwendung dieser Richtlinie in einem schnellen, unabhängigen und unparteiischen alternativen Streitbeilegungsverfahren geregelt werden können. Insbesondere könnte die Wirksamkeit der Vorschriften über Mehrgebietslizenzen für Online-Musikrechte darunter leiden, wenn Streitigkeiten zwischen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung und anderen Beteiligten nicht schnell und effizient gelöst würden. Unbeschadet des Rechts auf Anrufung eines Gerichts sollte daher die Möglichkeit eines leicht zugänglichen, effizienten und unparteiischen außergerichtlichen Verfahrens, etwa einer Mediation oder eines Schiedsgerichtsverfahrens, zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, die Mehrgebietslizenzen vergeben, auf der einen und Online-Diensteanbietern, Rechtsinhabern oder anderen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung auf der anderen Seite eingerichtet werden. Diese Richtlinie schreibt nicht vor, in welcher Form die alternative Streitbeilegung stattfinden und welche Stelle dafür zuständig sein soll, sondern nur, dass die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Effizienz der zuständigen Stelle gewährleistet sein muss. Schließlich sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet sein, unabhängige, unparteiische und wirksame Streitbeilegungsverfahren vorzusehen, die vor Stellen mit einschlägigen Kenntnissen des Rechts des geistigen Eigentums oder vor den Gerichten zu geführt werden und die geeignet sind, geschäftliche Streitigkeiten zwischen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung und Nutzern über bestehende oder vorgeschlagene Lizenzbedingungen oder über Vertragsverletzungen beizulegen.","DIR_2014_26 - Erwägungsgründe - ErwGr. 49\n\nEs muss sichergestellt werden, dass die nach dieser Richtlinie erlassenen nationalen Rechtsvorschriften auch tatsächlich durchgesetzt werden. Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung sollten ihren Mitgliedern besondere Beschwerdeverfahren an die Hand geben. Diese Verfahren sollten auch den anderen von der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung unmittelbar vertretenen Rechtsinhabern sowie anderen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, für die sie auf Grundlage einer Repräsentationsvereinbarung Rechte wahrnehmen, zur Verfügung stehen. Schließlich sollten es die Mitgliedstaaten einrichten können, dass Streitigkeiten zwischen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, ihren Mitgliedern, Rechtsinhabern oder Nutzern über die Anwendung dieser Richtlinie in einem schnellen, unabhängigen und unparteiischen alternativen Streitbeilegungsverfahren geregelt werden können. Insbesondere könnte die Wirksamkeit der Vorschriften über Mehrgebietslizenzen für Online-Musikrechte darunter leiden, wenn Streitigkeiten zwischen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung und anderen Beteiligten nicht schnell und effizient gelöst würden. Unbeschadet des Rechts auf Anrufung eines Gerichts sollte daher die Möglichkeit eines leicht zugänglichen, effizienten und unparteiischen außergerichtlichen Verfahrens, etwa einer Mediation oder eines Schiedsgerichtsverfahrens, zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, die Mehrgebietslizenzen vergeben, auf der einen und Online-Diensteanbietern, Rechtsinhabern oder anderen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung auf der anderen Seite eingerichtet werden. 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