[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_29-art-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_29","zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-24","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0029",6944781,"Art. 10","art-10","Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten","KAPITEL 2 PFLICHTEN DER WIRTSCHAFTSAKTEURE","Ein Einführer oder Händler gilt als Hersteller für die Zwecke dieser Richtlinie und unterliegt den Pflichten eines Herstellers nach Artikel 6, wenn er einen Behälter unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Handelsmarke in Verkehr bringt oder einen bereits auf dem Markt befindlichen Behälter so verändert, dass die Konformität mit dieser Richtlinie beeinträchtigt werden kann.","DIR_2014_29 - KAPITEL 2 PFLICHTEN DER WIRTSCHAFTSAKTEURE - Art. 10 Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten\n\nEin Einführer oder Händler gilt als Hersteller für die Zwecke dieser Richtlinie und unterliegt den Pflichten eines Herstellers nach Artikel 6, wenn er einen Behälter unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Handelsmarke in Verkehr bringt oder einen bereits auf dem Markt befindlichen Behälter so verändert, dass die Konformität mit dieser Richtlinie beeinträchtigt werden kann.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 9","Pflichten der Händler","art-9",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 8","Pflichten der Einführer","art-8",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 7","Bevollmächtigte","art-7",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 11","Identifizierung der Wirtschaftsakteure","art-11",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 12","Konformitätsvermutung bei Behältern, deren Produkt PS × V mehr als 50 bar·L beträgt","art-12",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 13","Konformitätsbewertungsverfahren","art-13",[],false]