[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_33-art-15-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_33","zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0033",6945612,"Art. 15","art-15","Konformitätsbewertungsverfahren bei Sicherheitsbauteilen für Aufzüge","KAPITEL III KONFORMITÄT VON AUFZÜGEN UND SICHERHEITSBAUTEILEN FÜR AUFZÜGE","Sicherheitsbauteile für Aufzüge unterliegen einem der folgenden Konformitätsbewertungsverfahren:\na) Das Modell des Sicherheitsbauteils für Aufzüge wird einer EU-Baumusterprüfung nach Anhang IV Teil A unterzogen, und die Konformität mit der Bauart wird durch stichprobenartige Prüfungen des Sicherheitsbauteils für Aufzüge nach Anhang IX sichergestellt;\nb) das Modell des Sicherheitsbauteils für Aufzüge wird einer EU-Baumusterprüfung nach Anhang IV Teil A unterzogen und unterliegt der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der produktbezogenen Qualitätssicherung nach Anhang VI;\nc) Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung nach Anhang VII.","DIR_2014_33 - KAPITEL III KONFORMITÄT VON AUFZÜGEN UND SICHERHEITSBAUTEILEN FÜR AUFZÜGE - Art. 15 Konformitätsbewertungsverfahren bei Sicherheitsbauteilen für Aufzüge\n\nSicherheitsbauteile für Aufzüge unterliegen einem der folgenden Konformitätsbewertungsverfahren:\na) Das Modell des Sicherheitsbauteils für Aufzüge wird einer EU-Baumusterprüfung nach Anhang IV Teil A unterzogen, und die Konformität mit der Bauart wird durch stichprobenartige Prüfungen des Sicherheitsbauteils für Aufzüge nach Anhang IX sichergestellt;\nb) das Modell des Sicherheitsbauteils für Aufzüge wird einer EU-Baumusterprüfung nach Anhang IV Teil A unterzogen und unterliegt der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der produktbezogenen Qualitätssicherung nach Anhang VI;\nc) Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung nach Anhang VII.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 14","Konformitätsvermutung bei Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge","art-14",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 13","Identifizierung der Wirtschaftsakteure","art-13",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 12","Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer oder Händler gelten","art-12",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 16","Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge","art-16",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 17","EU-Konformitätserklärung","art-17",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 18","Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung","art-18",[],false]