[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_35-art-15-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_35","zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0035",6945961,"Art. 15","art-15","EU-Konformitätserklärung","KAPITEL 3 KONFORMITÄT ELEKTRISCHER BETRIEBSMITTEL","(1) Die EU-Konformitätserklärung besagt, dass die Erfüllung der Sicherheitsziele nach Artikel 3 und Anhang I nachgewiesen wurde.\n(2) Die EU-Konformitätserklärung entspricht in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IV, enthält die in Modul A in Anhang III angegebenen Elemente und wird auf dem neuesten Stand gehalten. Sie wird in die Sprache bzw. Sprachen übersetzt, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird\u002Fwerden, in dem das elektrische Betriebsmittel in Verkehr gebracht wird bzw. auf dessen Markt es bereitgestellt wird.\n(3) Unterliegt ein elektrisches Betriebsmittel mehreren Rechtsvorschriften der Union, in denen jeweils eine EU-Konformitätserklärung vorgeschrieben ist, wird nur eine einzige EU-Konformitätserklärung für sämtliche Rechtsvorschriften der Union ausgestellt. In dieser Erklärung sind die betroffenen Rechtsvorschriften der Union samt ihrer Fundstelle im Amtsblatt anzugeben.\n(4) Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass das elektrische Betriebsmittel die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllt.","DIR_2014_35 - KAPITEL 3 KONFORMITÄT ELEKTRISCHER BETRIEBSMITTEL - Art. 15 EU-Konformitätserklärung\n\n(1) Die EU-Konformitätserklärung besagt, dass die Erfüllung der Sicherheitsziele nach Artikel 3 und Anhang I nachgewiesen wurde.\n(2) Die EU-Konformitätserklärung entspricht in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IV, enthält die in Modul A in Anhang III angegebenen Elemente und wird auf dem neuesten Stand gehalten. Sie wird in die Sprache bzw. Sprachen übersetzt, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird\u002Fwerden, in dem das elektrische Betriebsmittel in Verkehr gebracht wird bzw. auf dessen Markt es bereitgestellt wird.\n(3) Unterliegt ein elektrisches Betriebsmittel mehreren Rechtsvorschriften der Union, in denen jeweils eine EU-Konformitätserklärung vorgeschrieben ist, wird nur eine einzige EU-Konformitätserklärung für sämtliche Rechtsvorschriften der Union ausgestellt. In dieser Erklärung sind die betroffenen Rechtsvorschriften der Union samt ihrer Fundstelle im Amtsblatt anzugeben.\n(4) Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass das elektrische Betriebsmittel die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllt.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 14","Vermutung der Konformität auf der Grundlage nationaler Normen","art-14",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 13","Vermutung der Konformität auf der Grundlage internationaler Normen","art-13",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 12","Vermutung der Konformität auf der Grundlage harmonisierter Normen","art-12",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 16","Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung","art-16",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 17","Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung","art-17",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 18","Überwachung des Unionsmarkts und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten elektrischen Betriebsmittel","art-18",[],false]