[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_35-art-22-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_35","zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0035",6945968,"Art. 22","art-22","Formale Nichtkonformität","KAPITEL 4 ÜBERWACHUNG DES UNIONSMARKTS, KONTROLLE DER AUF DEN UNIONSMARKT EINGEFÜHRTEN ELEKTRISCHEN BETRIEBSMITTEL UND SCHUTZKLAUSELVERFAHREN DER UNION","(1) Unbeschadet des Artikels 19 fordert ein Mitgliedstaat den betreffenden Wirtschaftsakteur dazu auf, die betreffende Nichtkonformität zu korrigieren, falls er einen der folgenden Fälle feststellt: a) die CE-Kennzeichnung wurde unter Nichteinhaltung von Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765\u002F2008 oder von Artikel 17 dieser Richtlinie angebracht; b) die CE-Kennzeichnung wurde nicht angebracht; c) die EU-Konformitätserklärung wurde nicht ausgestellt; d) die EU-Konformitätserklärung wurde nicht ordnungsgemäß ausgestellt; e) die technischen Unterlagen sind entweder nicht verfügbar oder nicht vollständig; f) die in Artikel 6 Absatz 6 oder Artikel 8 Absatz 3 genannten Angaben fehlen, sind falsch oder unvollständig; g) eine andere Verwaltungsanforderung nach Artikel 6 oder Artikel 8 ist nicht erfüllt.\n(2) Besteht die Nichtkonformität gemäß Absatz 1 weiter, so trifft der betroffene Mitgliedstaat alle geeigneten Maßnahmen, um die Bereitstellung des elektrischen Betriebsmittels auf dem Markt zu beschränken oder zu untersagen oder um sicherzustellen, dass es zurückgerufen oder vom Markt genommen wird.","DIR_2014_35 - KAPITEL 4 ÜBERWACHUNG DES UNIONSMARKTS, KONTROLLE DER AUF DEN UNIONSMARKT EINGEFÜHRTEN ELEKTRISCHEN BETRIEBSMITTEL UND SCHUTZKLAUSELVERFAHREN DER UNION - Art. 22 Formale Nichtkonformität\n\n(1) Unbeschadet des Artikels 19 fordert ein Mitgliedstaat den betreffenden Wirtschaftsakteur dazu auf, die betreffende Nichtkonformität zu korrigieren, falls er einen der folgenden Fälle feststellt: a) die CE-Kennzeichnung wurde unter Nichteinhaltung von Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765\u002F2008 oder von Artikel 17 dieser Richtlinie angebracht; b) die CE-Kennzeichnung wurde nicht angebracht; c) die EU-Konformitätserklärung wurde nicht ausgestellt; d) die EU-Konformitätserklärung wurde nicht ordnungsgemäß ausgestellt; e) die technischen Unterlagen sind entweder nicht verfügbar oder nicht vollständig; f) die in Artikel 6 Absatz 6 oder Artikel 8 Absatz 3 genannten Angaben fehlen, sind falsch oder unvollständig; g) eine andere Verwaltungsanforderung nach Artikel 6 oder Artikel 8 ist nicht erfüllt.\n(2) Besteht die Nichtkonformität gemäß Absatz 1 weiter, so trifft der betroffene Mitgliedstaat alle geeigneten Maßnahmen, um die Bereitstellung des elektrischen Betriebsmittels auf dem Markt zu beschränken oder zu untersagen oder um sicherzustellen, dass es zurückgerufen oder vom Markt genommen wird.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 21","Konforme elektrische Betriebsmittel, die ein Risiko darstellen","art-21",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 20","Schutzklauselverfahren der Union","art-20",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 19","Verfahren auf nationaler Ebene zur Behandlung von elektrischen Betriebsmitteln, mit denen ein Risiko verbunden ist","art-19",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 23","Ausschussverfahren","art-23",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 24","Sanktionen","art-24",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 25","Übergangsbestimmungen","art-25",[],false]