[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_42-erwgr-18-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_42","über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0042",6946286,"ErwGr. 18","erwgr-18",null,"Erwägungsgründe","Bei der Durchführung dieser Richtlinie können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass unter außergewöhnlichen Umständen die Einziehung nicht angeordnet wird, wenn sie nach nationalem Recht eine unbillige Härte für die betroffene Person darstellen würde, auf der Grundlage der Umstände des jeweiligen Einzelfalls, der maßgeblich sein sollte. Die Mitgliedstaaten sollten von dieser Möglichkeit nur sehr eingeschränkt Gebrauch machen und lediglich zulassen können, dass die Einziehung in den Fällen nicht angeordnet wird, in denen die betreffende Person in eine Lage versetzt würde, die ihr die weitere Existenz sehr erschweren würde.","DIR_2014_42 - Erwägungsgründe - ErwGr. 18\n\nBei der Durchführung dieser Richtlinie können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass unter außergewöhnlichen Umständen die Einziehung nicht angeordnet wird, wenn sie nach nationalem Recht eine unbillige Härte für die betroffene Person darstellen würde, auf der Grundlage der Umstände des jeweiligen Einzelfalls, der maßgeblich sein sollte. Die Mitgliedstaaten sollten von dieser Möglichkeit nur sehr eingeschränkt Gebrauch machen und lediglich zulassen können, dass die Einziehung in den Fällen nicht angeordnet wird, in denen die betreffende Person in eine Lage versetzt würde, die ihr die weitere Existenz sehr erschweren würde.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 15","erwgr-15",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 21","erwgr-21",[],false]