[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2014_47-art-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2014_47","über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen, und zur Aufhebung der Richtlinie 2000\u002F30\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014L0047",6946503,"Art. 9","art-9","Auswahl der Fahrzeuge für die anfängliche technische Unterwegskontrolle","KAPITEL III KONTROLLVERFAHREN","Bei der Ermittlung von Fahrzeugen, die einer anfänglichen technischen Unterwegskontrolle unterzogen werden sollen, können sich die Prüfer in erster Linie auf Fahrzeuge konzentrieren, die von Unternehmen mit einem hohen Risikoprofil gemäß der Richtlinie 2006\u002F22\u002FEG betrieben werden. Fahrzeuge können auch nach dem Zufallsprinzip für die Kontrolle ausgewählt werden, oder wenn der Verdacht besteht, dass sie eine Gefahr für die Straßenverkehrssicherheit oder die Umwelt darstellen.","DIR_2014_47 - KAPITEL III KONTROLLVERFAHREN - Art. 9 Auswahl der Fahrzeuge für die anfängliche technische Unterwegskontrolle\n\nBei der Ermittlung von Fahrzeugen, die einer anfänglichen technischen Unterwegskontrolle unterzogen werden sollen, können sich die Prüfer in erster Linie auf Fahrzeuge konzentrieren, die von Unternehmen mit einem hohen Risikoprofil gemäß der Richtlinie 2006\u002F22\u002FEG betrieben werden. Fahrzeuge können auch nach dem Zufallsprinzip für die Kontrolle ausgewählt werden, oder wenn der Verdacht besteht, dass sie eine Gefahr für die Straßenverkehrssicherheit oder die Umwelt darstellen.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 8","Prüfer","art-8",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 7","Zuständigkeiten","art-7",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 6","Risikoeinstufungssystem","art-6",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 10","Inhalt und Verfahren der technischen Unterwegskontrollen","art-10",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 11","Prüfeinrichtungen","art-11",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 12","Bewertung von Mängeln","art-12",[],false]